Auf einen Blick
Sie suchen das Glück, wollen sich einen Traum erfüllen oder haben Lust auf Abenteuer – die Zahl der Auswanderer ist in der Schweiz auf einem Rekordhoch. Doch bevor man seine Koffer packt und die Heimat verlässt, muss man einige Dinge abklären. Eine Checkliste der Genossenschaft für Auslandschweizerinnen und -schweizer, bietet Auswanderern eine Orientierung. Nicole Töpperwien (51), Geschäftsführerin von Soliswiss, erläutert die wichtigsten Punkte, die man zwischen sechs und zwei Monaten vor der Ausreise klären muss.
Die national gültige Krankenversicherung verfällt
Meist verfällt mit dem Wegzug ins Ausland die obligatorische Krankenversicherung. Entweder kümmert man sich in der neuen Heimat um die Krankenversicherung, oder man beantragt bei einer Schweizer Krankenkasse eine internationale Krankenversicherung. Dann ist man weiterhin in der Schweiz versichert. «Dieser Vertrag muss zwingend vor der Abmeldung aus der Schweiz unterzeichnet werden, sonst ist es zu spät», sagt Töpperwien. Krankenkassen haben gemäss der Expertin das Recht, einen Gesundheitscheck zu verlangen und den Antrag auf eine Versicherung im Ausland aufgrund von Vorerkrankungen abzulehnen.
In folgenden Fällen bleibt man in der Schweiz versicherungspflichtig:
- Wenn man Student ist
- Wenn man als Globetrotter in keinem Land angemeldet ist
- Wenn man als Rentner in ein EU-Land auswandert und die Rente ausschliesslich aus der Schweiz bezieht
- Wenn man als Angestellter vom Arbeitgeber ins Ausland geschickt wird
- Wenn man als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet
Die Haftpflichtversicherung ist nicht mehr gültig
Ohne festen Wohnsitz in der Schweiz geht auch die Gültigkeit der Haftpflichtversicherung verloren. Auswanderer können sie im künftigen Wohnland neu abschliessen. «Allerdings gibt es nicht in allen Ländern Angebote, die sich mit denen von Schweizer Anbietern vergleichen lassen», sagt Töpperwien. Je nach Destination bietet es sich an, eine international gültige Haftpflichtversicherung bei einem Anbieter ausserhalb der zukünftigen Heimat abzuschliessen.
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Es können Beitragslücken in der Vorsorge entstehen
Wer auswandert, muss sich abmelden. Zieht man in ein EU- oder EFTA-Land (Liechtenstein, Island und Norwegen), ist man dort durch die jeweilige Sozialversicherung abgesichert, sobald man sich anmeldet. Wandert man in entferntere Länder aus, hat man gemäss Töpperwien unter Umständen die Möglichkeit, in die freiwillige Versicherung der AHV einzuzahlen – stationiert in Genf. Das Kapital aus der Schweizer Pensionskasse kann man sich je nach zukünftigem Wohnland auszahlen lassen oder es wird auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Auf das Geld kann man fünf Jahre vor der Pensionierung oder später zugreifen.
Das Bankkonto kann gekündigt werden
Benötigt man weiterhin ein Schweizer Konto, muss man vor dem Auswandern bei der Bank abklären, ob das Konto weitergeführt werden kann und wenn ja, zu welchen Konditionen. Denn: «Gewisse Banken kündigen einem das Konto oder erhöhen die Gebühren enorm», sagt Töpperwien. Das könne vor allem dann eintreten, wenn man auf einen anderen Kontinent auswandert. Falls einem eine Schweizer Bank das Konto kündigt, muss man zu einem Pendant wechseln, das auch im Ausland Konten anbietet. Wichtig: Für die Kontoeröffnung muss man sich in der Schweiz aufhalten.
Hypotheken können gekündigt werden
Hat man Wohneigentum oder ein Eigenheim in der Schweiz, sollte man laut Töpperwien vorher mit der Bank abklären, ob die Hypothek im Ausland weiterhin gültig ist. «Je nach Bank und zukünftigem Wohnland kann einem die Hypothek gekündigt werden», sagt die Expertin. In diesem Fall muss man zu einer Bank wechseln, die Hypotheken an Schweizer mit Wohnsitz im Ausland vergibt.
Je nachdem muss man in zwei Ländern Steuern bezahlen
«In der Regel muss man im neuen Wohnland Steuern bezahlen», sagt Töpperwien. «Besitzt man nach dem Auswandern aber nach wie vor ein Eigentum wie eine Liegenschaft in der Schweiz, muss man die Steuern dafür weiterhin in der Schweiz bezahlen.»
Nicole Töpperwien (51) ist Juristin und seit 2018 Geschäftsführerin der Genossenschaft Soliswiss, die sich für die Existenzsicherung und Beratung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern einsetzt. Zuvor arbeitete Töpperwien als Beraterin für Verfassungsprozesse in Konfliktsituationen, hauptsächlich im Auftrag des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.
Nicole Töpperwien (51) ist Juristin und seit 2018 Geschäftsführerin der Genossenschaft Soliswiss, die sich für die Existenzsicherung und Beratung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern einsetzt. Zuvor arbeitete Töpperwien als Beraterin für Verfassungsprozesse in Konfliktsituationen, hauptsächlich im Auftrag des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.