Gesetzeslücke bei Härtefall-Regel
Werden die innovativen Betriebe bestraft?

Tausende Läden und Geschäfte müssen ab nächster Woche zumachen. Immerhin sollen sie bei einer verordneten Schliessung über 40 Tage schnell an Härtefallgelder kommen. BLICK weiss, ob sie sich diese mit Pick-up-Verkäufen verspielen.
Publiziert: 15.01.2021 um 07:22 Uhr
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Aktualisiert: 05.02.2021 um 21:08 Uhr
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Die meisten Nichtlebensmittelläden müssen ab Montag schliessen.
Foto: imago images/Ralph Peters
Claudia Gnehm

Ab Montag bis Ende Februar müssten sie eigentlich alle schliessen: Bücherläden, Kleidershops, Schuhgeschäfte, Wollläden, Möbelläden, Sportgeschäfte, Musikläden und Spielwarenshops. Bereits zu sind Restaurants, Cafés und Bars.

Eine bedenkliche Lücke in den verschärften Corona-Regeln bereitet Läden und Restaurants nun aber Kopfzerbrechen. Sie müssen entscheiden, ob sie die Lichter ganz löschen, oder ob es sich lohnt, einen Minimalbetrieb aufrechtzuerhalten. Denn allen zur Schliessung verpflichteten Läden ist es erlaubt, ihren Kunden bestellte Waren an der Tür, respektive vor Ort, zu übergeben. Dies bestätigt das Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Viele innovative Restaurants haben nach der Schliessung am 22. Dezember in der Not bereits einen Abholservice aus dem Boden gestampft. Wenn nun auch Läden – vor allem kleine ohne Onlineshop – einen Pick-up-Verkauf einrichten, kommt immerhin noch etwas rein.

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Was bedeutet «geschlossen»?

Doch der Trick, mit dem sie doch noch etwas verdienen können, droht nun sowohl Beizen als auch Läden um die Härtefallgelder des Bundes zu bringen.

Denn strapazierte Betriebe kommen gemäss Bundesbeschluss neu unbürokratisch an Härtefallgelder, wenn sie seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen wurden. Bisher mussten sie aufwendig nachweisen, dass sie über 40 Prozent Umsatz verloren haben.

Die grosse Frage, die die Geschäfte derzeit umtreibt: Gilt ihr Betrieb als «geschlossen», wenn sie die nächsten Wochen weiterhin bestellte Ware verkaufen?

Offenbar hat der Bund diese Woche die neuen Finanzhilfen beschlossen, ohne diese Fragen gleich zu klären. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) und das Finanzdepartement konnten sie erst am Freitagmorgen definitiv antworten.

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Bund gibt sich kulant

«Die Läden gelten als geschlossen, unabhängig davon, ob sie Pickup anbieten oder nicht», sagt ein Seco-Sprecher. Sie fallen damit unter die Härtefallregel.

Weiter erklärt er, auch ein Restaurant sei behördlich geschlossen, ob es nun Takeaway anbiete oder nicht. Es erfülle somit die Anspruchsvoraussetzungen, die der Bund definiert hat, damit ein Kanton beim Bund Unterstützung abholen könne.

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