Die Massnahmen, die der Bund am Mittwoch verkündet hat, treffen Clubs, Kinos, Hochzeitsveranstalter, Einzelhandel und Gastronomie hart. Ihre Umsätze werden einbrechen oder ganz wegfallen. Der Bundesrat ist sich dessen bewusst. Schnelle Hilfe aber lehnt er ab.
Die letzte Hoffnung, die den Betroffenen bleibt, ist die «Härtefallregelung» im Covid-Gesetz. Mithilfe dieser können Firmen Unterstützung beantragen, wenn ihr Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Der Bund soll dies gemeinsam mit den Kantonen finanzieren.
Allerdings hilft das den Betroffenen noch nicht. Denn es fehlt die Verordnung, die die Details regelt. Welche Art der Hilfe sich der Bundesrat für wen genau vorstellt, ist offen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin (60) will am kommenden Mittwoch Vorschläge auf den Tisch legen. In Kraft treten soll die Verordnung im Januar 2021.
Viel zu spät für viele Unternehmen in Existenznot, monieren etwa die Sozialpartner. Und selbst von bürgerlicher Seite wird Druck gemacht: Es sei, wichtig, dass der Bundesrat jetzt bei der Härtefallregelung «zackig vorwärtsmacht», meint etwa FDP-Fraktionschef Beat Walti (51). Auch Grünen-Chef Balthasar Glättli (48) sagt: «Es ist zwingend nötig, dass die Härtefallregelung noch im November kommt.»
Braucht es mehr?
Aber das reicht ihm nicht. Darüber hinaus brauche es ein neues Wirtschaftspaket, um den betroffenen Betrieben zu helfen. «Der Bundesrat muss aber mehr liefern als nur Winterhilfe. Es braucht einen grundlegenden Richtungswechsel und Investitionen in eine grüne und soziale Zukunft», so Glättli. Damit kann Walti nicht viel anfangen: «Es braucht jetzt keinen neuen Aktivismus vom Gesetzgeber.» Die Unternehmen hätten nichts davon, wenn das Parlament heisse Luft produziere. «Davon kann niemand heizen.»
Parmelin aber prüft tatsächlich, ob es neue Instrumente braucht oder ob die bisherigen ausreichen. Im Moment setzt der Bund vor allem auf Kurzarbeit: Mit der Corona-Krise wurde die Möglichkeit für Kurzarbeitsentschädigungen ausgeweitet. Der Bezug ist während maximal 18 statt 12 Monaten möglich. Neu haben auch Arbeitnehmende auf Abruf Anrecht auf Kurzarbeit.
In Aussicht stehen folgende weitere Massnahmen:
Mieterlass: Mit 91 gegen 89 Stimmen hat sich eine knappe Mehrheit des Nationalrats am Donnerstag dafür ausgesprochen, dass Geschäfte, die während des Lockdowns schliessen mussten, einen Mieterlass erhalten sollen. Die Details müssen aber noch festgelegt werden.
Erwerbsersatz: Die Erwerbsersatzentschädigung wurde in der ersten Welle unbürokratisch auf Selbständige ausgeweitet. Mitte September lief die Regelung aus, seither kann nur in bestimmten Situationen Erwerbsersatz beantragt werden – etwa bei direkt angeordneten Betriebsschliessungen oder Veranstaltungsverboten. Im neuen Covid-19-Gesetz setzte das Parlament zwar durch, dass auch jene Erwerbsersatz erhalten, die ihre Tätigkeiten «massgeblich einschränken» müssen. Trotzdem warten derzeit Tausende auf den Zustupf, denn der Bundesrat lässt sich auch hier mit der Verordnung Zeit.
Corona-Notkredite: Die Frist für Überbrückungskredite ist am 31. Juli abgelaufen. Neue Kredite sind derzeit nicht vorgesehen. Doch mit der zweiten Welle kommt die Forderung auf, das Kreditprogramm wieder aufzugleisen.