Auf einen Blick
- Einige Versicherer sanktionieren bei Sparmodellen ab erstem Vergehen
- Drei Viertel der Schweizer sind in einem Sparmodell versichert
- Mehrkosten können in den vierstelligen Bereich gehen
Du möchtest deine Krankenkasse für 2025 noch wechseln? Dann aufgepasst. Einige Versicherer sanktionieren bei Sparmodellen bereits ab dem ersten Vergehen.
Insgesamt sind drei Viertel der Schweizerinnen und Schweizer bei der Grundversicherung in einem Sparmodell versichert. Heisst: Telmed, Hausarzt oder HMO. Hält man sich jedoch nicht an die Regeln des Modells, drohen happige Sanktionen. Zum Teil ohne jegliche Vorwarnung. Ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) kann sich deshalb lohnen.
«Das Chaos bei den Geschäftsbedingungen ist systematisch», sagt Sara Stalder (58), Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes gegenüber Blick. «Nach dem Lesen der Versicherungsbedingungen rauscht einem dermassen der Kopf, dass man gar nichts mehr versteht.» Der Konsumentenschutz liefert deshalb mit dem Fairness-Check einen Überblick.
Diese Sanktionen erwarten dich
Fünf der zehn grössten Krankenkassen sanktionieren gemäss ihren AVB bereits ab dem ersten Vergehen. Je nach Modell verwehren Assura, Concordia, Helsana, KPT oder Swica den Versicherten die Leistungen. Sie weigern sich also, ohne Vorwarnung, die Kosten zu tragen. Je nachdem werden die Kosten gar nicht übernommen oder nur bis zu 50 Prozent. Dann kann es für Versicherte teuer werden.
Die CSS sanktioniert ab dem zweiten Verstoss. Danach übernimmt sie nur noch Kosten bis maximal 500 Franken. Die Visana zahlt nach dem zweiten Verstoss noch 50 Prozent – nach dem dritten gar nichts mehr.
Neben der Leistungsverweigerung können die Krankenkasse bei einem Verstoss die Versicherten in ein anderes Modell umstufen. Helsana ist die einzige Kasse, die Versicherte des Telmed- oder Hausarzt-Modells bereits nach einmaligen Verstoss umstuft. Wer also einfach zum Arzt geht, ohne dies vorab telefonisch zu melden, wird ohne Vorwarnung in das teurere Standardmodell umgestuft – und muss höhere Prämien bezahlen.
Die meisten Kassen stufen die Versicherten erst bei einem zweiten Verstoss um – wie beispielsweise die CSS oder Sanitas. Nach dem ersten Verstoss gibt es eine Vorwarnung. Bei Visana droht eine Umteilung erst ab dem vierten Verstoss.
Mehrkosten im vierstelligen Bereich
Die Kassen mit schweren Sanktionen argumentieren gegenüber dem Konsumentenschutz, dass dies zwar so in den AVB vermerkt sei. Sie diese jedoch nicht so umsetzen würden. «Durch diesen Spielraum können Kassen individuell beurteilen. Man ist ihrer Willkür hilflos ausgeliefert – das ist nicht fair», so Stalder.
Sowohl die Umstufung als auch eine Leistungsverweigerung kann für Betroffene Zusatzkosten in vierstelliger Höhe bedeuten. Alternative Modelle kosten 10 bis 25 Prozent weniger als das Standardmodell.
Ein Beispiel der Stadt Zürich: Bei der tiefsten Franchise gibt es die alternativen Modelle für Erwachsene ab 458 Franken im Monat. Das Standardmodell kostet dagegen monatlich mindestens 527 Franken. In der Stadt Bern kosten die günstigsten Modelle mit der höchsten Franchise mindestens 482 Franken, die Standard-Modelle dagegen mindestens 560 Franken. Wer umgestuft wird, muss also pro Monat fast 100 Franken mehr berappen.
Am besten löst es gemäss dem Konsumentenschutz Groupe Mutuel. Sie übernimmt auch bei mehrmaligem Verstoss die Kosten der Arztrechnung. Eine Umteilung ins Standardmodell gibt es erst ab dem 3. Verstoss. Jedoch gehört die Groupe Mutuel eher zu den teureren Kassen. Beim Kundendienst schneidet sie zudem nicht so gut ab.