Auf einen Blick
- Anstatt Prämien zu sparen, sitzt eine junge Frau nun auf einem Abzahlungsvertrag
- Der Grund: Die neue Krankenkasse hat es versäumt, die bisherige Kasse zu kündigen
- Ombudsfrau: Sich nie auf mündliche Kündigungen verlassen
Wer bei den Krankenkassenprämien wirklich sparen will, der muss meist den Anbieter in der Grundversicherung wechseln. Je nach Schätzung tun dies eine Halbe bis eine Million Menschen in der Schweiz – jedes Jahr. Ein Routinevorgang sollte man meinen. Nicht immer, wie der Fall der Blick-Leserin Sandra L.* zeigt.
Die 23-jährige Marketingfachfrau wollte für das Jahr 2024 von der Swica zur Sanitas wechseln. Doch anstatt rund 100 Franken Prämien pro Monat zu sparen, sitzt sie nun auf einem Abzahlungsvertrag mit der Swica für eine Schuld von über 2700 Franken.
L. hatte bereits länger mit dem Wechsel von der Swica zur Sanitas geliebäugelt. Deshalb meldete sie sich September 2023 direkt bei der Sanitas, um die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Den neuen Vertrag schickte sie unterschrieben zurück.
Telefonische Beruhigungspillen
In den folgenden Wochen erkundigte sie sich bei der Sanitas mehrmals telefonisch, ob alles in Ordnung sei. Sie begann sich Sorgen zu machen, weil sie noch immer keine Kündigungsbestätigung der Swica erhalten hatte. «Sie haben mich am Telefon beruhigt», so L. «Ja, das hätten sie erledigt, es könne gegen Ende Jahr immer etwas länger dauern, aber alles sei in die Wege geleitet.»
Ab dem 1. Januar bezahlte L. regelmässig ihre Prämien bei der Sanitas. Doch plötzlich kamen Rechnungen und Mahnungen von der Swica, der ehemaligen Krankenkasse. Diese hat L. erst ignoriert, da sie sich bei der Sanitas versichert glaubte.
Überraschend kommt ein Fall wie der von L. für Susanne Müller Ineichen nicht. «Von Januar bis April müssen wir uns häufig mit dem Thema Doppelversicherung beschäftigen», erklärt die Ombudsfrau Krankenversicherung. Und ergänzt: «Wenn Prämienrechnungen von zwei Krankenkassen kommen, darf man die auf keinen Fall ignorieren, da sollte man unbedingt sofort nachfragen.»
Wer seine Krankenkasse in der Grundversicherung wechseln möchte, muss einige Dinge beachten. Ganz wichtig: Der Wechsel muss bis Ende November über die Bühne gehen, vor allem das Kündigungsformular muss rechtzeitig – und am besten als Einschreiben – eintreffen.
- In diesem Jahr muss die Kündigung spätestens bis zum 29. November bei der alten Krankenkasse vorliegen, denn der 30. November ist ein Samstag.
- Musterbriefe zur Kündigung finden sich etwa beim Prämienrechner des Bundes (priminfo.ch) oder auf dem Vergleichsportal der Stiftung für Konsumentenschutz.
- Die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse kann bis Ende Jahr erfolgen. Aufgrund der Feiertage über Weihnachten empfiehlt es sich aber, dies bis Mitte Dezember zu erledigen. Auch dafür gibt es Musterbriefe auf den oben genannten Portalen.
Auch eine Anpassung der Franchise nach unten muss der – neuen oder alten – Krankenkasse bis Ende November gemeldet werden. Wer hingegen die Franchise erhöhen möchte, kann dies bis Ende Jahr seiner Krankenkasse melden. Zudem müssen alle Schulden bei der alten Krankenkasse bis Ende Jahr beglichen sein, sonst ist ein Wechsel nicht möglich.
Wer seine Krankenkasse in der Grundversicherung wechseln möchte, muss einige Dinge beachten. Ganz wichtig: Der Wechsel muss bis Ende November über die Bühne gehen, vor allem das Kündigungsformular muss rechtzeitig – und am besten als Einschreiben – eintreffen.
- In diesem Jahr muss die Kündigung spätestens bis zum 29. November bei der alten Krankenkasse vorliegen, denn der 30. November ist ein Samstag.
- Musterbriefe zur Kündigung finden sich etwa beim Prämienrechner des Bundes (priminfo.ch) oder auf dem Vergleichsportal der Stiftung für Konsumentenschutz.
- Die Anmeldung bei der neuen Krankenkasse kann bis Ende Jahr erfolgen. Aufgrund der Feiertage über Weihnachten empfiehlt es sich aber, dies bis Mitte Dezember zu erledigen. Auch dafür gibt es Musterbriefe auf den oben genannten Portalen.
Auch eine Anpassung der Franchise nach unten muss der – neuen oder alten – Krankenkasse bis Ende November gemeldet werden. Wer hingegen die Franchise erhöhen möchte, kann dies bis Ende Jahr seiner Krankenkasse melden. Zudem müssen alle Schulden bei der alten Krankenkasse bis Ende Jahr beglichen sein, sonst ist ein Wechsel nicht möglich.
Immer schriftlich kündigen
Was L. auch mit einiger Verspätung getan hat: Auf Nachfrage von L. erklärte die Swica, nie eine Kündigung erhalten zu haben. Also war die 23-Jährige immer noch bei der Swica versichert, die verständlicherweise auf die Bezahlung ihrer Prämien pochte.
Inzwischen ist es Frühling, L. weiss noch immer nicht, bei welchem der beiden Grundversicherer sie nun wirklich krankenversichert ist, wendet sich nun wieder an die Sanitas: «Die Sanitas wollte wissen, ob es eine schriftliche Kündigung gäbe, was ich verneint habe, da ich das telefonisch vereinbart hatte», erzählt L. «Zudem habe dreimal nachgefragt, ob sie sich wirklich um die Kündigung gekümmert hätten. Ich fühlte mich auf der sicheren Seite.»
Dazu die Ombudsfrau: «Eine mündliche Kündigung wäre möglich. Doch kommt das meines Wissens in der Praxis nicht vor. Weil dann eben der schriftliche Nachweis fehlt.»
Gutschein für die Migros
Diese Erfahrung musste auch L. machen, trotz der mündlichen Zugeständnissen der neuen Versicherung: «Nach weiteren zwei Wochen habe ich schon ziemlich genervt bei der Sanitas insistiert. Worauf es hiess, es sei ein Fehler unterlaufen, die Sanitas habe die Kündigung vergessen», sagt L. «Der Sachbearbeiter hat sogar in Aussicht gestellt, den Differenzbetrag zwischen der günstigeren Sanitas-Prämie und der teureren Swica-Versicherung zu überweisen. Wow, so kulant, habe ich mir gedacht.»
Mit der Kulanz ist es aber nicht weit her, wie sich bald herausstellt. «Immer musste ich anrufen, nie hat sich die Sanitas von sich aus bei mir gemeldet», klagt L. «Und am Ende hiess es: Nein, wir können diese Differenz nicht bezahlen. Abgespeist wurde ich mit einem 100-Franken-Gutschein für die Migros», empört sich die 23-Jährige, die während einiger Monate und ohne ihr Wissen doppelt versichert war.
Zurückgezahlt hat die Sanitas lediglich die von Januar bis April umsonst einbezahlten Prämien. Und den Vertrag mit L. storniert. Anstatt wie gewünscht bei einer neuen Krankenkasse versichert zu sein, musste L. mit der Swica einen Abzahlungsvertrag inklusive Mahn- und Inkassogebühren vereinbaren, den sie in den nächsten zehn Monaten abstottern wird.
Die Sanitas wollte sich in der von Blick vorgegebenen Frist nicht zum Fall äussern.
*Name der Redaktion bekannt