Finma-Bericht zeigt auf
So haben bei der Credit Suisse Kontrollen versagt

Ein geheimer Finma-Bericht wird Teil eines Strafverfahrens in Genf. Der Bericht zeigt in ungewöhnlicher Schärfe, wie Kontrollen bei der Credit Suisse versagt haben.
Publiziert: 13.02.2022 um 14:34 Uhr
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Aktualisiert: 13.02.2022 um 16:09 Uhr
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Ein Bericht der Finanzmarktaufsicht zeigt grosse Mängel bei der Credit Suisse auf.
Foto: AFP

Die Credit Suisse kommt nicht aus den negativen Schlagzeilen heraus. Die Nummer 2 der Schweizer Grossbanken torkelt von Skandal über Milliarden-Verlust bis hin zu Geldwäscherei-Vorwürfen vor Gericht.

Nun rückt in Genf einer weiterer Gerichtsfall ins Rampenlicht. Dabei geht es um Geldwäscherei, Betrug und einen ehemaligen Premierminister von Georgien. Ein bisher geheimer Bericht der Finanzmarktaufsicht Finma darf in das Verfahren einbezogen werden, wie kürzlich die Genfer Berufungskammer entschieden hat. Dieser Bericht liegt der «SonntagsZeitung» vor. Er zeige haarsträubende Mängel im Kontrollsystem der CS .

Der Hintergrund ist ein Betrugsfall in dem unter anderem der ehemalige georgische Premierminister und CS-Kunde Bidsina Iwanischwili (65) zu den Geschädigten gehört. Sein damaliger Kundenberater wurde 2018 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und nahm sich später das Leben.

Der Fall flog 2015 auf und rief die Finma auf den Plan. Dank des Kundenberaters hatte die Bank zwar viel Geld verdient. Doch stellte sich später heraus, dass er ein Betrüger war, fingierte Börsengeschäfte tätigte, Geld unter seinen Kunden hin und her schob, sich selber bereicherte und einen direkten Schaden von rund 130 Millionen Franken verursachte.

Warnungen ignoriert

Das Erschreckende an dem Bericht: Die CS verfügte über ein funktionierendes System, das solche Betrügereien verhindern sollte. Allerdings schreibt die Finma auch, der Kundenberater «war unter den drei Topperformern der Bank». Gleichzeitig gab es aber auch Warnungen: «Zwischen 2008 und 2014 erhielt er vier Disziplinarverfahren und fiel mit vielen weiteren Verfehlungen auf, welche jedoch nicht geahndet wurden», zitiert die «Sonntagszeitung» aus dem Bericht.

Wer also für die Bank genug Geld verdiente, bei dem wurde offenbar nicht so genau hingeschaut. Denn weiter heisst es in dem Bericht: «Unautorisierte Abwicklungen von Kundentransaktionen waren der Bank seit 2011 bekannt. Es dauerte sehr lange, bis etwas unternommen wurde, und es gab sogar Bestrebungen, diese Verstösse zu beschönigen.»

Das könnte auch etwas mit dem damaligen Bonussystem zu tun haben. «Mit dem aktuellen Anreizsystem können sehr hohe variable Vergütungen erzielt werden», heisst es im Finma-Bericht weier. «Das Vergütungssystem der Bank setzt zwar keine Anreize zur Nichteinhaltung von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben, jedoch wurden Verstösse bei der Festlegung der variablen Vergütung nicht berücksichtigt.» Hauptsache, das Ergebnis stimmt, müsste man aus diesen Passagen schliessen!

Geschädigte wollen Geld zurück

Das Problem der CS: Iwanischwili klagte 2016 gegen die Bank. Denn der ehemalige georgische Premierminister hat viel Geld verloren.

Laut Finma-Bericht ergab sich für Iwanischwili bei der CS ein Verlust 576 Millionen Franken. In der gleichen Zeit sei der Aktien-Leitindex SMI um 35 Prozent und der Dow Jones um 56 Prozent gestiegen, heisst es weiter. Dieses Geld will Iwanischwili nun wieder haben, mit ihm zusammen streiten andere CS-Kunden um rund eine Milliarde Franken.

In dem Verfahren geht es auch um Geldwäscherei. Diesen Vorwurf weisst die CS gegenüber der «SonntagsZeitung» zurück: «Wir halten fest, dass auch der ehemalige Kundenberater im inzwischen rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren nicht wegen Geldwäscherei verurteilt wurde.»

Später ergänzt die Bank die Berichterstattung um folgendes Statement: «Die Credit Suisse wurde von allen gerichtlichen Instanzen als geschädigte Partei in dieser Angelegenheit anerkannt. Alle in dieser Sache seit 2015 durchgeführten Untersuchungen der Bank, der Finma und der Strafbehörden haben ergeben, dass der ehemalige Kundenberater bei seinen kriminellen Handlungen nicht von anderen Mitarbeitern unterstützt wurde.» Ferner heisst es weiter, der Kundenberater sei ohne Wissen der Bank über Jahre vom Kläger direkt bezahlt worden.

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