Credit Suisse im Geldwäscherei-Prozess
Umfang der angeklagten Taten eingeschränkt

Die Credit Suisse ist weiter mit einem Geldwäscherei-Prozess beschäftigt. Das Bundesgericht hat entschieden, nur Sachverhalte, die nach dem 7. Februar 2007 stattgefunden haben, zu prüfen.
Publiziert: 08.02.2022 um 16:57 Uhr
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Aktualisiert: 09.02.2022 um 12:00 Uhr
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Der bulgarische Kriminelle Ewelin Banew wird von Polizisten abgeführt.

Diesen Richterspruch hat sich die Credit Suisse so nicht erhofft. Das Bundesstrafgericht hat im Prozess gegen die CS und vier Mitangeklagte entschieden, nur Sachverhalte nach dem 7. Februar 2007 zu überprüfen.

Die Verteidigung hatte zuvor geltend gemacht, dass diese Taten verjährt sind. Die Strafkammer begründete ihren Entscheid jedoch damit, dass die Verjährungsfrist für die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung einer kriminellen Organisation 15 Jahre betrage. Dies gelte auch für qualifizierte Geldwäscherei.

Angeklagte bestreiten Vorwürfe

Entscheidend sei bei der Geldwäscherei die Summe der gewaschenen Gelder und nicht der erzielte Gewinn. Der Vorwurf der Geldwäscherei werde im Verlauf der Verhandlung weiter untersucht. Zur Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation führte das Gericht aus, es handle sich um ein Dauerdelikt, bei dessen Beurteilung die Zeit der Mitgliedschaft relevant sei.

Die Credit Suisse und die Mitangeklagten stehen seit Montag wegen ihrer Beziehungen zu einem bulgarischen Mafia-Netzwerk vor der Strafkammer des Bundesstrafgerichts. Ihnen wird qualifizierte Geldwäscherei und – in einigen Fällen – Urkundenfälschung sowie Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation vorgeworfen. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.(SDA/mrl)


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