Evelin Banev, der Anführer der bulgarischen Bande, wird gemäss dem vorsitzenden Richter in der dritten Prozesswoche per Videokonferenz befragt. Der in mehreren europäischen Ländern verurteilte Bulgare wurde im vergangenen Herbst in der Ukraine festgenommen.
Einstellungsverfügung bei Verjährung
Die Verteidiger führten gleich zu Beginn aus, dass die angeklagten Taten aus ihrer Sicht vollständig oder zumindest teilweise verjährt seien. Einfache Geldwäscherei verjähre nach sieben Jahren und qualifizierte Geldwäscherei nach 15 Jahren. Gehe man von qualifizierter Geldwäscherei aus, seien alle Handlungen vor dem 4. März 2007 verjährt, da jede Handlung isoliert betrachtet werden müsse.
Die Anwältinnen der Credit Suisse und der früheren Angestellten der Bank gehen davon aus, dass die Kriterien für die qualifizierte Geldwäscherei nicht erfüllt sind. Darunter fallen die gewerbsmässige Ausübung, hohe Beträge sowie eine aufwändige Organisation und Planung. Sie betonten, der Anstieg des Jahreseinkommens der Kundenberaterin von 145'000 Franken im Jahr 2004 auf 345'000 Franken im Jahr 2007 grösstenteils auf andere von ihr verwaltete Gelder zurückzuführen sei.
Würde das Gericht den Argumente der Verteidigung folgen, könnte es eine Einstellungsverfügung für einen Teil oder den gesamten Sachverhalt erlassen. Bei einer gesamten Einstellung würde das seit 2008 von der Bundesanwaltschaft (BA) geführte Verfahren nach fast 15 Jahren Ermittlungen ohne Verurteilung enden.
Geldwäscherei für den Kokainhandel
Die BA wirft der Credit Suisse und den Mitangeklagten vor, zwischen 2004 und 2007 mehrere zehntausend Franken für die bulgarische Organisation gewaschen zu haben. Diese Gelder stammten aus einem gross angelegten Kokainhandel zwischen Lateinamerika und Europa.
Die Angeklagten müssen sich wegen qualifizierter Geldwäscherei und einige von ihnen wegen Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation sowie Urkundenfälschung verantworten. Neben der Credit Suisse und der ehemaligen Kundenberaterin stehen zwei Bulgaren - Vertrauensleute von Banev - und ein Ex-Mitarbeiter der Bank Julius Bär vor Gericht. Dieser hatte bei Julius Bär gekündigt, um sich ganz in den Dienst des Clans zu stellen. (Fälle SK.2020.62 und SK.2020.10)
(SDA)