Erneute Wende im Verfahren gegen Ex-Raiffeisen-Chef
Pierin Vincenz zieht Revisionsgesuch am Bundesgericht zurück

Wieder eine Wendung im Fall von Pierin Vincenz: Der Ex-Raiffeisenbank-Chef anerkennt nun doch das Urteil des Bundesgerichts, wonach das ursprüngliche Urteil des Zürcher Bezirksgerichts gültig ist. Darum kommt es jetzt zum Showdown am Obergericht.
Publiziert: 04.04.2025 um 11:59 Uhr
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Aktualisiert: 04.04.2025 um 13:06 Uhr
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Der Ex-Raiffeisen-CEO Pierin Vincenz wurde vom Bezirksgericht Zürich zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten verurteilt.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Vincenz zieht Revisionsgesuch gegen Bundesgerichtsurteil zurück. Berufungsverhandlung am Obergericht kann stattfinden
  • Bundesgericht lehnte Argumente des Obergerichts zur Aufhebung des Bezirksgerichtsurteils ab
  • Vincenz wurde ursprünglich zu 45 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
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Der ehemalige Raiffeisenbank-Chef Pierin Vincenz (68) hat sein Revisionsgesuch gegen ein Urteil des Bundesgerichts zurückgezogen. Darin setzte das Bundesgericht das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts vom April 2022 wieder in Kraft. Dadurch kann die Berufungsverhandlung am Obergericht stattfinden.

Damit ist der Fall Vincenz um eine Wendung reicher: Das Obergericht hatte im Januar 2024 das Urteil des Bezirksgerichts aufgehoben und das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Es begründete den Beschluss damit, dass die Anklageschrift zu detailliert gewesen und einem nicht deutschsprachigen Angeklagten nicht übersetzt worden sei. Diese Argumente liess das Bundesgericht in einem Entscheid vom Februar nicht gelten.

Ursprünglich zu 48 Monaten Gefängnis verurteilt

Ein Mitangeklagter hat zudem ein Berichtigungsgesuch betreffend den gleichen Bundesgerichtsentscheid zurückgezogen, wie aus einer zweiten am Freitag publizierten Verfügung hervorgeht.

Das Bezirksgericht Zürich sprach Vincenz und einen zweiten Hauptbeschuldigten des Betrugs, der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung und der mehrfachen passiven Bestechung schuldig. Vincenz wurde zu einer Freiheitsstrafe von 45 Monaten, der zweite Hauptbeschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 48 Monaten verurteilt. Wegen der Berufung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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