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So sparen Schweizer Steuern:«Ich zahle in die dritte Säule ein»

Ende Monat ist Abgabeschluss!
Die besten Last-Minute-Tipps zur Steuererklärung

Bald Ende März muss die Steuererklärung eingereicht sein. Falls Sie noch nichts gemacht haben, keine Panik: Hier die Tipps für Spät-Steuererklärerinnen und -erklärer.
Publiziert: 25.03.2023 um 00:34 Uhr
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Aktualisiert: 25.03.2023 um 11:24 Uhr
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In ein paar Tagen ist Abgabetermin: Braucht es jetzt Hilfe von einem Steuerberater?
Foto: Scott Graham / Unsplash
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Der Staat will es wieder wissen: Was haben Sie verdient? Wie viel Vermögen haben Sie? Die Steuerunterlagen für die Steuererklärung liegen längst auf den Schreibtisch, die Bankauszüge und Lohnausweise auch. Nur: Die Steuererklärung ist noch nicht ausgefüllt! Da kommt kurz vor Abgabe schnell einmal etwas Panik auf. Das ist aber nicht nötig, Blick hat für Sie die wichtigsten Last-Minute-Tipps parat.

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Frist verlängern

Damit kommt man zwar nicht um die Steuererklärung herum, aber gibt sich immerhin mehr Zeit fürs Ausfüllen. Die Fristverlängerung ist in allen Kantonen möglich und einfach online zu erledigen: Steuerunterlagen zur Hand nehmen und anhand der Daten die Fristverlängerung beantragen. Eine solche wird für drei bis neun Monate gewährt. In den meisten Kantonen kann die Frist auch noch erstreckt werden, wenn die Einreichfrist bereits abgelaufen ist. Daher sollte man prüfen, ob noch eine Fristverlängerung möglich ist.

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Ran an die Säcke

Einfach machen statt zaudern. Inzwischen lässt sich die Steuererklärung in allen Kantonen online ausfüllen, auch die erforderlichen Dokumente kann man online abfotografieren und hochladen. Also kein Kopieraufwand und kein Gang zur Post. Je einfacher die persönliche Situation, desto schneller ist die Steuererklärung erledigt.

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Treuhänder beiziehen

Ist die private oder berufliche Situation kompliziert oder hat sich etwas grundlegend geändert, lohnt sich eventuell der Beizug eines Treuhänders bzw. Steuerberaters. Viele benötigen Unterstützung in Fällen, die nicht jährlich vorkommen, wie etwa grössere Sanierungskosten bei Liegenschaften, Liegenschaftenkauf oder -verkauf, Erbschaften oder bei der Pensionierung. In der Regel finden sich auch recht kurzfristig noch Anbieter, die das Ausfüllen der Steuererklärung übernehmen. Aber Achtung: Je komplexer, desto höher die Gefahr, dass man kurzfristige Anfragen ablehnt. Oder aber, die Kosten sind höher.

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1. Wie finde ich einen seriösen Treuhänder?

Inzwischen gibt es Angebote zur Erledigung der Steuererklärung für knapp über 50 Franken. Das bedeutet nicht zwingend, dass der Anbieter schlecht ist. Markus Stoll (51), Steuerexperte beim Vermögenszentrum Zürich, hält aber fest: «Treuhänder und Steuerberater sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Daher darf sich jeder so nennen.» Branchenorganisationen wie Treuhand Suisse oder Expertsuisse führen auf ihrer Internetseite jeweils die Mitglieder auf. Um Mitglied in diesen Organisationen zu werden, müssen gewisse Mindestanforderungen erfüllt sein und man ist verpflichtet, jährlich Weiterbildungskurse zu besuchen. «Bei Mitgliedern in einer Branchenorganisation sollte man sich darauf verlassen können, dass diese eine Steuererklärung korrekt ausfüllen», so Stoll.

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2. Was kostet ein seriöser Treuhänder?

Meist berechnet sich der Preis nach dem zeitlichen Aufwand. «Der Aufwand für eine Stunde kann bei sehr einfachen Verhältnissen bei 100 Franken liegen, für Expertenwissen werden bis 250 Franken und mehr verrechnet», sagt Stoll. Es kommt darauf an, wie umfangreich die Steuererklärung ist und was für Anforderungen gestellt werden. Sollen einfach die Zahl aus dem Lohnausweis und dem Bankkonto in die Steuererklärung übertragen werden, gibt es Angebote ab bereits 150 Franken oder auch etwas darunter. In komplexeren Fällen und wenn auch weitere Dienstleistungen wie Fristerstreckung, individuelle Beratung, Prüfung der Steuerveranlagung dazukommen, kann eine durchschnittliche Steuererklärung 1'000 Franken oder mehr kosten.

Achten Sie in jedem Fall darauf, alle benötigten Dokumente parat zu haben. Dies spart dem Steuerberater bzw. der Steuerberaterin Zeit – und Ihnen somit Kosten.

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Was passiert bei einem verspäteten Einreichen der Steuererklärung?

Nach Ablauf der Frist erhält man eine Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung. Wird dann immer noch keine Steuererklärung eingereicht, kann die Steuerverwaltung das steuerbare Einkommen und Vermögen nach pflichtgemässem Ermessen schätzen. «Erhält man diese Ermessenseinschätzung zugestellt, hat man 30 Tage Zeit für eine Einsprache. Mit der Einsprache muss dann jedoch eine vollständig und korrekt ausgefüllte Steuererklärung eingereicht werden», schliesst Stoll.


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