Bis Ende März muss die Steuererklärung ausgefüllt sein – zumindest für all jene, die keine Fristerstreckung beantragen. Unzählige Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stehen dieses Jahr vor einer neuen Herausforderung: Sie sind jüngst auf den Krypto-Zug aufgesprungen, haben sich Bitcoins oder andere Token gekauft. Blick klärt die wichtigsten Fragen zu Kryptowährungen in der Steuererklärung.
Muss man Kryptowährungen den Steuerbehörden angeben?
Wer Bitcoins, Ether und wie sie alle heissen, nicht angibt, begeht streng genommen Steuerhinterziehung. «Kryptowährungen werden von der Steuerbehörde als Vermögenswerte angeschaut», sagt Markus Stoll (49). Er ist Treuhandexperte bei der VZ Rechts- und Steuerberatung AG. Kryptowährungen muss man als Vermögen angeben und versteuern. «Nichts angeben ist illegal!», warnt Stoll.
Wo muss ich den Wert meiner Bitcoin und Co. angeben?
«Kryptovermögen gehört im Wertschriftenverzeichnis aufgelistet», so Steuerexperte Stoll. Da sind sie unter «übrige Guthaben» zu verbuchen. Und zwar zum Wert, den sie am Jahresende hatten. Diese Steuerwerte kann man unter www.ictax.admin.ch abfragen.
Ich habe keinen Kapitalausweis für meine Kryptowährungen. Was nun?
Banken stellen für Konten Ende Jahr jeweils einen Kapitalausweis für Steuerzwecke aus. Krypto-Handelsplattformen wie Etoro, Coinbase oder Binance stellen in der Regel keine solchen Nachweise aus. Und jetzt? «Es reicht auch ein einfacher Screenshot als Beleg aus», sagt Markus Stoll. Wichtig ist, dass ein glaubwürdiger Nachweis über das komplette Krypto-Portfolio erbracht wird. Der Screenshot des Portfolios ist in ausgedruckter Form einzureichen.
Muss ein Wertgewinn der Bitcoin-Währung versteuert werden?
«Nein, Kursgewinne von privaten Anlagen sind nicht zu versteuern», sagt Steuerberater Stoll. Dies gelte analog zu Gewinnen aus Aktienkursen. Anders ist das für professionelle Trader, die mit grösseren Fremdkapital-Geldern handeln. «Sie müssen Gewinne aus Kurserhöhungen als Einkommen angeben», so Stoll.
Beim Handel über Online-Plattformen oder Broker kostet jede Transaktion Geld. Kann man diese Kosten von den Steuern abziehen?
«Nein», sagt Markus Stoll. «Kosten, die der Handel mit sich bringt, können nicht abgezogen werden.» Anders verhält es sich bei etwaigen Depotgebühren. «Kosten für die Aufbewahrung der Kryptos dürfen als Abzüge geltend gemacht werden.»
Meine 16-jährige Tochter hat sich Bitcoins gekauft. Muss ich diese bei der Steuererklärung angeben?
«Als Eltern muss man das Vermögen der Kinder deklarieren», sagt der Steuerexperte. Analog zum Bankkonto der Kinder müssen die Eltern die Kryptowährungen der Kinder also versteuern, bis diese volljährig sind.