Die Kundin der UBS reicht ihre Steuererklärung gerne im Kanton Zürich ein. Weil die Prozedur so einfach geworden sei. Sie fülle alles online aus, lade die Dokumente papierlos ins System, zuletzt wickle die Software des Kantons sie tadellos ab. So gehe Digitalisierung – dachte sie.
Bis sie sich letztes Wochenende an den Computer setzte, zuerst den Lohnausweis in die kantonale Software lud, gefolgt von der Abrechnung der Mietkaution. So weit, so gut. Dann aber stockte das System. Es lehnte den eSteuerauszug der UBS ab, das digitale Dokument, das mittels Barcodes alle Vermögenswerte automatisch den richtigen Positionen zuweisen sollte. Statt sofort zu sehen, wie viel Steuern sie schulde, erhielt sie eine Fehlermeldung: «Der Import des eSteuerausweises war nicht möglich. Die PDF-Datei war nicht im erwarteten Format für einen eSteuerauszug, oder es handelt sich um einen elektronischen Steuerauszug aus einem Vorjahr.»
Steueramt bestätigt Probleme
Das ist kein Einzelfall. Die UBS hat Tausenden von Kundinnen und Kunden fehlerhafte digitale Steuerauszüge zugestellt, die nicht kompatibel sind mit der Software des Kantons Zürich. «Wir bestätigen, dass derzeit UBS-Belege nicht gelesen werden können», sagt Reto Flury, der Sprecher der Finanzdirektion des Kantons Zürich auf Anfrage. «Das liegt aber nicht am kantonalen System. Mit den eSteuerauszügen anderer Banken gibt es keine flächendeckenden Probleme.»
Die UBS bestätigt das Problem. Es sei aber nur ein kleiner Prozentsatz der Schweizer Kundinnen und Kunden betroffen gewesen.
Schuld? Ein Detail.
Nur Zürcher betroffen
Die Software habe es unterlassen, digitale Steuerausweise mit den erforderlichen IBAN-Nummern zu versehen. Womöglich wegen eines Systemwechsels bei der UBS. Zwar arbeitete die Bank mit der Schweizerischen Steuerkonferenz zusammen. Aber sie liess den neuen eSteuerauszug von einem «renommierten Steuer- und Beratungsdienstleister mit Sitz in der Schweiz» entwickeln, so ein Schreiben an die Kunden. Der Kanton Zürich aber setzt ausschliesslich auf die «standardisierte Technologie der Schweizerischen Steuerkonferenz».
In den letzten Tagen hätten IT-Spezialisten der UBS das Problem lösen können, so ein Sprecher der Bank. Den Betroffenen seien neue eSteuerauszüge aus- und zugestellt worden. Die UBS-Kundinnen und -Kunden dürften es demnach schaffen, ihre Steuererklärung termingerecht bis Ende März einzureichen.
Nicht erklären kann sich die UBS, warum vornehmlich in Zürich lebende Personen betroffen sind. Aus anderen Kantonen sind keine Fehlermeldungen bekannt.