Dieser Tage flattern wieder Steuerunterlagen und Lohnausweise ins Haus. Ob reich oder arm: Wer sich ans Ausfüllen der Steuererklärung macht, ist stets auf der Suche nach Einsparpotenzial. Markus Stoll (49), Steuerexperte beim VZ Vermögenszentrum, beantwortet die Fragen der Blick-Leserinnen und -Leser.
Lakis Maropoulos: Ich wohne im Kanton Aargau und unterstütze meinen IV-pflichtigen Sohn im Kanton Bern mit 500 Franken monatlich. Habe ich das Recht, diesen Betrag jährlich von den Steuern abzuziehen?
Markus Stoll: Ja, es gibt einen Unterstützungs-Abzug. Dieser ist in der Höhe allerdings beschränkt. Im Kanton Aargau kann man maximal 2400 Franken abziehen. Für einen Abzug bei der Bundessteuer müssen mindestens 6500 Franken pro Jahr an Unterstützungsgeldern geleistet werden. Das wäre in diesem Beispiel nicht der Fall.
Regula Gutierrez: Kann man Lottospiel-Einsätze mit Quittungen vom Kiosk von den Steuern abziehen?
Die Spieleinsätze lassen sich nur abziehen, wenn man auch einen Lottogewinn versteuern muss. Ist das der Fall, könnte man bei der Bundessteuer bis zu fünf Prozent des Gewinns oder maximal 5000 Franken abziehen.
Silvan Treusser: Kann ich Spenden für die Ukraine von den Steuern abziehen?
Spendenabzüge gibt es nur für Zahlungen an Organisationen mit Sitz in der Schweiz. Eine Steuerbescheinigung sollte vorliegen, oder mindestens Zahlungsbelege. Die Höhe der maximalen Abzüge ist pro Kanton klar geregelt.
Karl Staubli: Ich habe im Kanton Luzern einen Erbvertrag aufgesetzt und notariell beglaubigen lassen. Können wir die Kosten von 2000 Franken in der Steuererklärung abziehen?
Nein, das ist nicht abzugsfähig. Dies wird zu den Lebenshaltungskosten gezählt. Darunter fallen auch entsprechende Beratungskosten.
Pascal Oeschger: Wie muss man Kryptos versteuern? Was muss man beilegen und angeben?
Man muss das Vermögen deklarieren. Die Steuerverwaltung gibt auf speziellen Listen den Wert gängiger Kryptowährungen an. Grundsätzlich gilt der Kurs zum Jahresabschluss. Auch Erträge aus Krypto-Mining sind zu deklarieren.
Chris Jungo: Ich habe letztes Jahr einen Kontostand von 3000 statt 53'000 Franken angegeben. Das habe ich erst jetzt beim Ausfüllen der neuen Steuererklärung gemerkt. Was mache ich jetzt?
Liegt noch keine definitive Steuerveranlagung vor, können Sie dies der Steuerbehörde noch angeben. Sie könnten auch Einspruch gegen die zu tiefe Veranlagung erheben. Ansonsten sollten Sie den Betrag in der aktuellen Steuererklärung richtig vermerken und das Versäumnis aus dem Vorjahr in den Bemerkungen festhalten. In der Praxis wird es bei so einem Betrag wohl kein Nachsteuerverfahren geben.
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Jvan Wyniger: Ich habe jahrelang Alimentenzahlungen nicht von der Steuererklärung abgezogen. Kann ich diese zurückerstatten lassen?
Im Nachhinein etwas zu verlangen, ist immer schwierig. Das dürfte höchstens für jene Jahre möglich sein, für die es noch keine definitive Steuerveranlagung gibt.
Ueli Meier: Darf ich den Einbau einer E-Ladestation für mein Auto am eigenen Haus als Liegenschaftsunterhaltskosten abziehen?
Die erstmalige Installation ist in der Regel nicht abziehbar. Die Ersatzinstallation wäre abziehbar. In gewissen Kantonen ist aber auch eine Erstinstallation abziehbar, sofern die Ladestation an eine Photovoltaikanlage gekoppelt ist, weil dies dann als Energiesparmassnahme gilt.
Hanspeter Schär: Ich habe im Kanton Bern eine kleine Wohnung total saniert. Kann ich den Betrag für diese werterhaltende Sanierung auf mehrere Jahre verteilen, auch wenn die ganze Sanierung in einem Jahr gemacht wurde?
Unterhaltskosten darf man nur in dem Jahr abziehen, in welchem sie anfallen. Eine Ausnahme bilden auch hier Energiesparmassnahmen. Wer in eine Wärmepumpe, bessere Isolation oder Ähnliches investiert, kann dies unter gewissen Bedingungen über drei Jahre hinweg abziehen.
David Clemens Huber: Ich vermiete ein Zimmer auf Airbnb. Die Einnahmen versteuere ich. Was kann ich von den Steuern abziehen?
Das verhält sich wie bei Ferienwohnungen: Für die Vermietung anfallende Kosten darf man von der Steuer abziehen. In gewissen Kantonen sind dafür Pauschalen vorgesehen.