Elina F.* (19) aus dem Oberaargau versteht die Welt nicht mehr. Kürzlich flatterte ihr vom zuständigen Betreibungsamt ein Zahlungsbefehl ins Haus. Die satte Rechnung: 5478.90 Franken. «Der Betrag ist viel zu hoch», klagt F., die anonym bleiben möchte.
Auftraggeber der Betreibung: die SBB. Das Dokument liegt Blick vor. Die Bundesbahnen machen laut F. mehrere Regelverstösse in den vergangenen drei Jahren geltend.
Die Bussen seien bereits bezahlt
Dabei räumt F. eine Teilschuld ein: Allein im Jahr 2022 sei sie viermal ohne gültigen Fahrausweis erwischt worden. «Die dafür fälligen Bussen hat meine Mutter, die einen anderen Nachnamen als ich hat, alle bereits bezahlt», beteuert F. auf Nachfrage.
Im Jahr 2021 habe sie ein Generalabo (GA) besessen, dieses per Handy aber mehrfach nicht vorweisen können. Weil die SBB das Abo wegen ausstehender Zahlungen sistiert hätten, obwohl auch hier die Mutter monatlich eingezahlt hat, so F.
Zudem habe sie das GA jeweils nachträglich in einem SBB-Büro vorgewiesen. «Die Bussen wurden mir trotzdem aufgebrummt», sagt sie verbittert.
Dieses Jahr legte sie sich ein GA Night zu, das Jugendlichen ab 19 Uhr freie Fahrt ermöglicht. «Zwei Mal wurde ich um 19.10 Uhr wegen vermeintlichem Fahren ohne Billett gebüsst», empört sich F. Einmal konnte sie wegen eines leeren Handy-Akkus ihr Billett nicht vorweisen.
F. stellt sich auf den Standpunkt, dass sie für die Versäumnisse mit GA und GA Night nicht aufkommen muss, und dass sie über den Zahlungsbefehl im Vorfeld nicht informiert wurde. «Wie kann man überhaupt Bussen für über 5000 Franken ansammeln?», schimpft sie.
Was sagen die SBB?
Auf diesen Sachverhalt angesprochen, erklärt ein SBB-Sprecher: «Wir bestätigen, dass die Kundin wegen ausstehenden Zahlungen betrieben wird, weil sie seit 2021 mehr als 20 Mal ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis kontrolliert worden ist.» Detailliertere Informationen geben die SBB nicht preis.
«Teilgültig» heisst, dass die kontrollierte Person einen gültigen Fahrausweis dabeihatte, dieser jedoch für die entsprechende Fahrt nicht ausreichte – etwa weil die falsche Klasse belegt wurde oder das Billett für die befahrene Zone nicht gültig war.
Wer sein GA nicht vorweisen kann, darf dieses innert 10 Tagen bei einem SBB-Schalter vorweisen und muss dann lediglich 5 Franken Gebühr zahlen (30 Franken bei mehr als 10 Tagen). Wer wegen leerem Akku sein Ticket nicht vorweisen kann, muss für die Nachkontrolle 30 Franken hinblättern. Fahren ohne Billett zieht höhere Strafen nach sich, wobei der Zuschlag auf den Fahrpreis – also die Busse – im Wiederholungsfall steigt.
Wie F. eine derart hohe Busse auf einmal erhalten konnte, bleibt indes unklar. Bei 20 Delikten liegt die Forderungssumme pro Delikt bei satten 275 Franken.
Betreibung beeinträchtigt Zukunft
Die Eltern von F. raten ihr, einen Anwalt einzuschalten. Der Pfändungsbeamte kam bereits vorbei. Ob berechtigt oder nicht: Die Betreibung wird Spuren im Leben von F. hinterlassen, etwa bei einer künftigen Wohnungssuche.
* Name der Redaktion bekannt