Das Zürcher Obergericht hat einen ehemaligen Kontrolleur (49) der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) freigesprochen. Der Schweizer war 2018 in eine tätliche Auseinandersetzung mit einem Schwarzfahrer verwickelt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm versuchte, schwere Körperverletzung vor.
Das Obergericht hat den Beschuldigten vollumfänglich freigesprochen, wie aus dem schriftlichen Urteilsdispositiv hervorgeht, welches das Gericht am Donnerstag publizierte. Die Verhandlung des Falls fand bereits am 8. Juli statt. Damals kam es zu einer Versöhnung von Kontrolleur und Schwarzfahrer. Beide zogen ihre Strafanträge gegen den jeweils anderen zurück.
Das Bezirksgericht Zürich hatte den Kontrolleur im Dezember 2020 unter anderem der schweren Körperverletzung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt.
Kontrolleur soll Schwarzfahrer in den Kopf getreten haben
Vor Gericht standen der Kontrolleur und der Schwarzfahrer wegen eines Vorfalls, der sich im Juli 2018 in Zürich abspielte. Kontrolleure der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) erwischten den jungen Mann ohne Billett in einem Bus und stiegen mit ihm bei der Haltestelle Bahnhof Wipkingen aus.
Nachdem die Kontrolleure die Personalien des Mannes erfasst hatten, eskalierte die Situation: Der Schwarzfahrer beschimpfte die VBZ-Angestellten als ««Scheiss-Kontrolleure» und soll einen von ihnen ins Gesicht geschlagen haben. Seine Kollegen eilten ihm zu Hilfe und brachten den Angreifer zu Boden. Während sie ihn festhielten, soll ihm der zuvor geschlagene Kontrolleur mit Anlauf in den Kopf getreten haben.
Die Staatsanwaltschaft wertete dies als versuchte schwere Körperverletzung. Sie forderte vor Obergericht, dass der Kontrolleur zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt wird. Davon hätte er acht Monate absitzen müssen. Der Verteidiger des Mannes forderte einen Freispruch.
Auch Schwarzfahrer erhält mildere Strafe
Auch der an dem Vorfall beteiligte Schwarzfahrer, ein heute 24-jähriger Schweizer, hat nun vor Obergericht ein milderes Urteil erhalten.
Er wurde unter anderem wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Diese wurde bedingt ausgesprochen, er muss also nicht ins Gefängnis, wenn er sich während der Probezeit von vier Jahren nichts zuschulden kommen lässt. Auch eine zusätzliche verhängte Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 30 Franken wird aufgeschoben.
Bezahlen muss er hingegen eine Busse in der Höhe von 200 Franken. Die Gerichtsgebühr in der Höhe von 4000 Franken muss er zur Hälfte bezahlen.
Das Bezirksgericht hatte ihn in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil sich der Vorfall während der Probezeit einer früheren zur Bewährung ausgesprochenen Strafe ereignete.
Aufgrund welcher Überlegungen das Obergericht zu anderen Urteilen gelangte als das Bezirksgericht, geht aus dem Dispositiv nicht hervor. Eine ausführliche schriftliche Urteilsbegründung wird nur verfasst, falls gegen den Entscheid Berufung angemeldet wird. Die Urteile können ans Bundesgericht weitergezogen werden. (SDA/chs)