Sie ist ein Klassiker unter den Panoramareisen durch die Schweiz: die Fahrt im Glacier Express. Eine Genussfahrt par excellence, auch wenn nicht ganz günstig. Kein Genuss für so manchen Fahrgast: Wer zwischen St. Moritz GR und Zermatt VS einsteigt, braucht ein Zertifikat. Ohne gibts keinen Zutritt mehr. Die Verschärfung gilt bereits seit 13. September 2021.
Bislang ist das eine Schweizer Premiere für eine reguläre Zugverbindung im Land, auch wenn es ein touristisches Angebot ist, wie die Rhätische Bahn betont.
Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) hat sich vor kurzem gegen eine 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet) auf regulären ÖV-Strecken ausgesprochen. Vor Antritt der Fahrt im Glacier Express müssen alle Gäste ab 16 Jahren ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen, heisst es auf der Firmenwebseite. Und weiter: «Ein Testnachweis oder Impfnachweis ohne Zertifikat genügt nicht. Die Zertifikate werden vor Einstieg von unseren Mitarbeitern kontrolliert.»
Keine Maskenpflicht mehr im Glacier Express
Entfällt die Maskenpflicht aufgrund der neuen Zertifikatspflicht? «Mit der Einführung der Zertifikatspflicht im Glacier Express entfallen alle anderen Massnahmen wie Contact Tracing, Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkung», heisst es bei der Bahn. Dieselben Regeln gelten für kulinarische Sonderfahrten der Rhätischen Bahn, zum Beispiel mit dem «Genussexpress», schreiben die Tamedia-Zeitungen. Stornierungen von Fahrten habe es nur vereinzelt gegeben.
Die Betreiber begründen die Zertifikatspflicht mit dem Entscheid des Bundesrats. «Auf dem Glacier Express gilt die Zertifikatspflicht, weil er ein rollendes Restaurant ist – also ein Speisewagen – und entsprechend von den Behörden als Restaurant eingestuft wird», sagt RhB-Sprecherin Yvonne Dünser zu Blick. Die Gäste hätten die Massnahme in der Mehrheit gut akzeptiert.
Kritik gibt es dagegen von Massnahmengegnern, zum Beispiel auf Telegram und Twitter.
SBB in ihrer App und die Rhätische Bahn informieren Fahrgäste über die Zertifikats-Premiere im Glacier Express. In Zügen der SBB gilt die Zertifikatspflicht nur in den Speisewagen und Bordbistros. Für Take-away braucht es keinen Corona-Pass.