Ab dem 20. September soll Schluss sein mit offenen Grenzen für Ungeimpfte: Der Bundesrat will, dass ungeimpfte Touristen oder Reiserückkehrer in der Schweiz PCR-Tests vorlegen oder sogar in Quarantäne müssen. Welche der beiden Varianten kommt, wird am 17. September entschieden. Geimpfte können die Landesgrenzen weiterhin ohne Beschränkungen passieren.
Die Reisebranche hat mit verschärften Einreisebestimmungen schon gerechnet – und befürwortet die Testpflicht für Ungeimpfte. «Wenn wir künftig wieder Normalität in unserem Leben wollen, müssen wir da durch», sagt André Lüthi (60), Globetrotter-Chef und Politik-Verantwortlicher des Schweizer Reiseverbands zu Blick.
«Grosser Teil der Reisenden ist geimpft»
«Es ist aus unserer Sicht der einzig richtige Schritt, selbst wenn wir dieses Jahr leider den einen oder anderen Kunden verlieren werden, der die Tests nicht auf sich nehmen will», so Lüthi.
Der Reiseveranstalter Kuoni glaubt nicht, dass das Herbstgeschäft unter der Testpflicht für Ungeimpfte leiden würde: «Wir haben die Erfahrung gemacht, dass ein grosser Teil unserer Reisenden geimpft ist», heisst es da. Nach einem wettertechnisch schlechten Sommer in der Schweiz, seien sonnensichere Reisen derzeit hoch im Kurs.
PCR-Tests seien «zumutbar»
Bei der Hotelplan-Gruppe spricht man von einem «Schweiz-Boom» speziell bei den Ferienwohnungen. «Gut möglich, dass sich Ungeimpfte wegen dieses Entscheides im Herbst eher für Ferien in der Schweiz entscheiden werden», heisst es.
Selbst wenn eine Quarantänepflicht für Ungeimpfte kommen würde, würde Hotelplan die Reise nicht mehr kostenlos annullieren. «Aufgrund der Impfstrategie des Bundes ist es in der Schweiz allen möglich, sich impfen zu lassen, sofern sie dies möchten», begründet Hotelplan diesen Entscheid.
Würde die Quarantänepflicht kommen, wäre man mit Stornierungen «sehr kulant», heisst es bei Tui. «PCR-Tests für Reiserückkehrer hingegen sind zumutbar», so eine Sprecherin. Wer sich nicht testen lassen wolle, könne nicht in jedem Fall davon ausgehen, seine Buchung vollumfänglich zurückerstattet zu bekommen. Bei Kuoni müsse man sich über das Vorgehen bei solchen Fällen noch besprechen.