Ein Seufzer begleitet den Brief, der immer Anfang Jahr im Briefkasten liegt. Allzu bekannt ist das damit verbundene Ausfüllen der Steuererklärung – eine unangenehme Aufgabe.
Die beiden grössten Änderungen dieses Jahr betreffen die Berufsauslagen im Homeoffice und die neue Liegenschaftenkostenverordnung. Diese regelt Abzüge bei der direkten Bundessteuer für energiesparende Investitionen. Die Auslagen dürfen nun auf drei Steuerperioden verteilt werden, wenn sie im Entstehungsjahr noch nicht komplett berücksichtigt wurden.
Das sind die wichtigsten Tipps für die nächste Steuererklärung:
1. Steuererklärung digital ausfüllen
Die Kantone bieten Online-Programme zum Ausfüllen der Steuererklärung an. «Die elektronischen Tools haben den Vorteil, dass sie viele Abzüge wie Kinder-, Familien- oder Zweitverdienerabzug dank Abfragen selber generieren oder dann ansteuern. Ausserdem kann es so keine Rechenfehler geben», erklärt Martin Metzger, Teamleiter Steuern beim Vermögenszentrum VZ.
2. Pauschalen abziehen
Die Steuererklärung ermöglicht Pauschalabzüge für Versicherungen, Pendeln und weitere Abzüge. Es lohnt sich zu kontrollieren, keinen ausgelassen zu haben.
3. Die Vorsorge nicht vergessen
Einzahlungen in die Säule 3a und Pensionskasse können vom Einkommen abgezogen werden. «Das Guthaben der Säule 3a muss nicht im Wertschriftenverzeichnis aufgeführt werden», so Metzger.
4. Unterhaltskosten der Liegenschaft wählen
Auch für Unterhaltskosten der Liegenschaften gibt es verschiedene Möglichkeiten zum Abzug. «Hier kann jedes Jahr und für jede Liegenschaft zwischen Pauschale und effektiven Kosten gewählt werden», sagt der Experte des VZ.
5. Betreuung der Kinder geltend machen
In allen Kantonen können Kosten für die Betreuung abgezogen werden. Ausserdem rät Metzger: «Auch Alimente und Unterhaltsbeiträge für Ex-Partner und Kinder sollten nicht vergessen werden.»
6. Kryptowährungen gehören auch zum Vermögen
Guthaben in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer zum Jahresendkurs, den die eidgenössische Steuerverwaltung publiziert Gewinne und Verluste wegen Kursveränderungen sind dafür steuerfrei. «Weiteres Einkommen aus Kryptowährung, zum Beispiel wenn die Währung selbst geschürft wurde (Mining), unterliegt der Einkommensteuer», so der Experte Metzger.
7. Rechtzeitig bezahlen
Wer seine Steuern frühzeitig bezahlt, erhält immerhin etwas Zins. Wer sie hingegen vergisst, zahlt happige Strafzinsen. Also besser rechtzeitig ausfüllen.