So gehen Arbeitsinspektoren vor
Was bei Verletzung der Homeoffice-Pflicht passiert

Die Umsetzung der Homeoffice-Pflicht unterliegt den kantonalen Arbeitsinspektionen. Gewisse haben bereits mit Kontrollen gestartet. So laufen diese ab.
Publiziert: 19.01.2021 um 15:37 Uhr
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Aktualisiert: 02.02.2021 um 17:56 Uhr
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Leere Büros: Seit Montag gilt die Homeoffice-Pflicht.
Foto: keystone-sda.ch
Aline Leutwiler

Seit Montag gilt die schweizweite Homeoffice-Pflicht. Laut einer Hochrechnung für BLICK, sind derzeit rund 2,4 Millionen Erwerbstätige zu Hause am Arbeiten. Ziel des Bundes: Eine Reduktion der Kontakte bei der Arbeit und im ÖV, um gegen Corona-Neuansteckungen zu kämpfen. Doch nicht alle Arbeitgeber wollen sich an diese Regel halten.

Bisher treffen vereinzelt Hinweise von Arbeitnehmenden bei den kantonalen Arbeitsinspektionen ein. «Wir haben eine Handvoll erhalten», sagt Michael Mauerhofer vom Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt. Im Kanton Luzern sind bis am Morgen zwei Dutzend Hinweise eingegangen. Der Kanton Baselland nahm schon vier Meldungen entgegen. Im Thurgau trafen 20 Anfragen, Beschwerden oder Hinweise ein.

In Zürich sind es 15 Meldungen, berichtet heute der «Tages-Anzeiger». Doch: «Wir empfehlen, zuerst die internen Möglichkeiten auszuschöpfen», sagt die Mediensprecherin vom Zürcher Amt für Arbeit.

Kontrollen haben vereinzelt begonnen

In Basel-Stadt beginnen die Kontrollen im Verlauf der Woche. «Wir nehmen vorher Kontakt mit den Arbeitgebern auf und erörtern die Situation im Einzelfall», so Mauerhofer. Die Koordination erfolgt dann in Zusammenarbeit mit den Behörden.

«Um die nötigen Kapazitäten zu haben, werden solche Kontrollen zwischen der Zuger Polizei und dem Amt für Wirtschaft und Arbeit koordiniert», so die Zuger Sprecherin. Es hätten bereits Nachfragen und Kontakte stattgefunden.

Bisher keine Verletzung festgestellt

In Luzern fand eine erste unangemeldete Kontrolle bereits statt. «Bei diesem Betrieb aus dem Versicherungswesen sind keine Homeoffice-Verletzungen festgestellt worden», sagt Martin Bucherer, Leiter Wirtschaft Arbeit und Soziales der Stadt Luzern. Diese setzt aktuell 7 Arbeitsinspektorinnen ein, die um bis zu vier weitere Stellen ergänzt werden können.

Wie spielt sich eine solche Kontrolle ab? Der Kanton Appenzell Ausserrhoden führt alle Überprüfungen unangemeldet durch. «Die Kontrolle erfolgt jeweils im Rahmen eines beratenden Gesprächs mit der vorgesetzten Person. Bei der Beurteilung spielt die Funktion und Aufgabe eine zentrale Rolle», so die Sprecherin. In Nidwalden kommt ausserdem ein Rundgang durch den Betrieb und ein Einblick in die IT-Infrastruktur hinzu.

Beratung statt Sanktion

Der Kanton Basel-Stadt sieht seine Rolle vor allem in der Beratung statt in der Kontrolle und Sanktion: «Die Verordnung des Bundes weist Interpretationsspielraum auf.» Diese Mehrdeutigkeit beschäftigt auch in Graubünden: «Abgesehen von klaren Fällen ist es jedoch ohne Kenntnis der betriebsinternen Abläufe und der Verhältnisse in den Haushalten der Mitarbeitenden äusserst schwierig und aufwändig, zu beurteilen, ob die Homeoffice-Pflicht umsetzbar ist.»

Die Unsicherheit ist auch in Nidwalden gross: «Es treffen Anfragen von verunsicherten Arbeitgebern und Angestellten ein, dabei besteht in erster Linie Klärungsbedarf bezüglich Pflichten, Umsetzung oder Verhältnismässigkeit.»

Keine Busse

Die Homeoffice-Verordnung des Bundes sieht keine Bussen vor. Allenfalls bestehe die Möglichkeit, einen Betrieb gemäss dem im Arbeitsgesetz vorgesehenen ordentlichen Verfahren strafrechtlich zu belangen, heisst es in der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern.

Grundsätzlich bewerten die Arbeitsinspektorate die Umsetzung der Homeoffice-Pflicht auch nach kurzer Zeit positiv. «Gemäss den Erfahrungen des Arbeitsinspektorats ist die Bereitschaft für Homeoffice und die Disziplin seitens Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden hoch», sagt Guido Fischer, Leiter des Arbeitsinspektorates AWA Kanton Thurgau.

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