Heute Nachmittag könnte sich der Bundesrat für eine schweizweite Homeoffice-Pflicht entscheiden. Die aktuelle Homeoffice-Empfehlung würde dann verschärft. Momentan ist allerdings noch unklar, wer dann die Homeoffice-Kosten übernehmen muss.
Normalerweise muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen, wenn er den Arbeitnehmer ins Homeoffice schickt. In der aktuell besonderen Lage ist das allerdings nicht mehr so.
Arbeitgeber bezahlen momentan nicht
Wegen der Homeoffice-Empfehlung kann ein Entgegenkommen des Arbeitnehmers erwartet werden. Konkret verzichtet er auf eine Entschädigung, wenn er zu Hause bereits einen eingerichteten Arbeitsplatz hat. Momentan erhalten die Angestellten also meistens nichts. Weil fast jeder einen Tisch und einen Computer zu Hause hat.
Sollte der Bund aber eine Homeoffice-Pflicht erklären, wird es komplizierter. Wer bezahlt dann das Homeoffice? Im «Tages-Anzeiger» sagt Thomas Geiser (67), Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, dass dann die Arbeitgeber bezahlen müssen. «Es ist vollkommen klar: Mit der Homeoffice-Pflicht stehen die Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssen die vollen Kosten tragen, welche die Arbeit zu Hause verursacht», sagt er.
Nicht alle derselben Meinung
Doch es sind sich nicht alle Experten einig. Isabelle Wildhaber (47), ebenfalls Professorin in St. Gallen, ist anderer Meinung. «In der Ausnahmesituation sollten die Interessen abgewogen werden. Der Vorschlag, alle Kosten vom Bürostuhl oder den ergonomischen Tisch der Arbeitgeberin zu überbinden, scheint mir aus Sicht von KMUs sehr streng.» Bei einem vom Staat verordnete Homeoffice könne man nicht erwarten, dass der Arbeitgeber alle Kosten übernehme.
Dass der Bund die Kosten übernimmt, sei eher unwahrscheinlich. Das habe er auch bisher nicht gemacht, so Wildhaber. Sie plädiert dafür, dass bei der Ausstattung des Homeoffice auf die Gesamtkosten zu achten sei.
Pläne des Bundesrates
Bisher scheint sich Wildhabers Meinung zu bestätigen. Der Bundesrat sieht in einem Konsultationsentwurf, der dem Blick vorliegt, vor, am 13. Januar eine Homeoffice-Pflicht einzuführen. Darin präzisiert er klar, dass der Arbeitgeber keinen Teil der Miete oder Stromkosten übernehmen muss.