Kritik an Geschäftsmodell
Jacqueline Badran lupft es bei Crowdhouse den Hut

SP-Nationalrätin Jacqueline Badran hat den Immoverwalter Crowdhouse schon lange im Visier. Sie fordert ein Verbot des Geschäftsmodells der Firma.
Publiziert: 06.12.2023 um 00:03 Uhr
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Aktualisiert: 07.12.2023 um 17:58 Uhr
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SP-Nationalrätin Jacqueline Badran kritisiert Crowdhouse wegen zu hohen Renditen. (Archivbild)
Foto: Screenshot
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Mit hohen Gewinnen lockt Crowdhouse Anleger beim Kauf von Anteilen an einer Renditeliegenschaft. Ein Dorn im Auge von SP-Nationalrätin Jacqueline Badran (62). Und das schon seit längerem. Dem Vorstandsmitglied des Mieterverbands lupft es den Hut, als es von den Blick-Recherchen zum Mieter-Aufstand in Huttwil BE erfährt. «Crowdhouse wirbt auf der eigenen Homepage mit Eigenkapitalrenditen von bis zu 7 Prozent!», kritisiert Badran. Das sei nicht erlaubt.

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Nach der neuerlichen Erhöhung des Referenzzinssatzes am 1. Dezember sind bei Mietwohnungen Nettorenditen von maximal 3,75 Prozent erlaubt. Eine vom Bundesgericht festgelegte Obergrenze, weil die Vermieter auf dem Wohnungsmarkt meist am längeren Hebel sitzen. Gerade in den Zentren ist die Nachfrage massiv höher als das Angebot. Diese Limite soll verhindern, dass Anbieter einfach Marktmieten festlegen. «Wir haben in der Schweiz Kostenmieten plus einer erlaubten Nettorendite. Das Beispiel von Crowdhouse zeigt einmal mehr, dass die Renditen aber in vielen Fällen viel zu hoch ausfallen», betont die Politikerin.

Das sagt Crowdhouse zur Kritik

Crowdhouse widerspricht Badrans Vorwürfen. «Die bundesgerichtliche Berechnung der zulässigen Nettorendite unterscheidet sich wesentlich von der von uns ausgewiesenen Eigenkapitalrendite», schreibt der Immobilienverwalter auf Anfrage. Das könne man nicht vergleichen. Die Firma verweist zudem auf Ausnahmen von der Renditeregel. Diese kommen jedoch nur bei langjährigen Bestandesmieten zum Einsatz.

Wie genau sich die Berechnung bei Crowdhouse von der erlaubten Maximalrendite unterscheiden? Das will die Immobilienfirma auf Rückfrage nicht offenlegen.

Für die SP-Nationalrätin ist klar: «Das Geschäftsmodell von Crowdhouse gehört verboten.» Die Frage nach der Legalität der Bewerbung von Renditen von sechs Prozent durch Crowdhouse wurde im Parlament bereits vor Jahren in Vorstössen aufgeworfen – unter anderem von Badran.

Die Antwort des Bundesrats: Die Bewerbung mit einer im Sinne des Mietrechts unzulässigen Rendite sei unlauter. Damit ein Mietzins als missbräuchlich gilt, müsse er aber erst von den zuständigen Behörden als solcher deklariert werden.

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