Eine Frage beschäftigt derzeit viele Menschen in der Schweiz: Wie sicher ist mein Geld bei der Bank? Ganz besonders, wenn ich Kunde der angezählten Schweizer Grossbank Credit Suisse bin.
Schnell wird die Frage mit dem Hinweis auf die sogenannte Einlagensicherung beantwortet: Kundenguthaben bei einer Bank sind bis zur Höhe von 100'000 Franken pro Person gesichert, werden also auch im Falle des Konkurses eines Finanzinstituts ausbezahlt. Kleinsparerinnen und -sparer können also auch als CS-Kunden ruhig schlafen.
Die Einlagensicherung ist Teil des engmaschigen Sicherheitsnetzes, das die Guthaben von Schweizer Bankkunden schützen soll. Das System umfasst drei Stufen: die noch vorhandene Liquidität der konkursiten Bank, die Beitragspflicht von acht Milliarden Franken der restlichen Banken sowie der sogenannte Substanzschutz. Jede Bank in der Schweiz muss präventiv mindestens 125 Prozent der bei ihr einbezahlten gesicherten Guthaben durch verwertbare Aktiven in der Schweiz – also etwa Wertschriften oder Darlehen – decken. «Auf diese Mittel würde erst zurückgegriffen, falls sowohl Liquidität als auch die Beitragspflicht nicht ausreichen», erklärt Gregor Frey (56), Geschäftsführer der Schweizerischen Einlagensicherung Esisuisse.
Faktor Zeit
Esisuisse kann also auf einen Geldtopf zurückgreifen, der mit rund acht Milliarden Franken gefüllt und schnell verfügbar ist. Das sind 1,6 Prozent der durch die Einlagensicherung abgedeckten Gelder in der Schweiz. Bei allen Banken lagerten Ende 2021 503 Milliarden Franken an gesicherten Einlagen, neuere Zahlen sind im Moment nicht verfügbar. Doch damit nicht genug: «Falls nötig, kann der Bundesrat diesen Betrag von acht Milliarden Franken erhöhen», sagt Frey.
Das Problem ist also weniger das Geld, als vielmehr die Zeit. Denn im Falle des Untergangs einer Bank setzt die Aufsichtsbehörde einen Liquidator ein, der sich erst mal einen Überblick über all die gesicherten Guthaben machen muss, Kontakt mit den Kunden aufnimmt und sich erkundigt, wohin er das Guthaben bis maximal 100'000 Franken überweisen kann. Das kann dauern.
Notfallplan für systemrelevante Banken
Bleibt die Frage, ob acht Milliarden Franken im Topf der Einlagensicherung im Falle der CS reichen würden, um alle gesicherten Kundenguthaben zu decken? Wohl kaum, gibt der Freiburger Wirtschaftsprofessor Sergio Rossi zu bedenken: «Wenn ein Konkurs der Credit Suisse beispielsweise diese Summe übersteigt, ist dieser Überschuss nicht gesichert.»
Muss er aber auch nicht, denn die CS gehört neben UBS, Postfinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank zu den fünf systemrelevanten Banken in der Schweiz. Hier gelten andere Spielregeln. «Die Einlagensicherung ist nicht dafür gedacht, eine drohende Systemkrise zu verhindern», sagt Frey.
Für systemrelevante Banken gelten Notfallpläne, die unter anderem vorsehen, dass der Zahlungsverkehr und der Zugang zu Kundeneinlagen auch im Fall eines Konkurses der gesamten Bank weiter gewährt ist. Auch Kundenkonten in der Schweiz gelten also sozusagen als systemrelevant.
Was je nach Vermögenslage der Bank auch für Gelder oberhalb der Grenze von 100'000 Franken gelten könnte. Allerdings dürfte es länger dauern, bis diese Gelder im Falle eines Konkurses auch tatsächlich ausbezahlt werden.
So weit der Plan auf dem Papier, bleibt zu hoffen, dass er den Praxistest nie bestehen muss.