Corona-Irrsinn im Skigebiet
Unten darf man fahren, oben ist es verboten!

Zuweilen sorgen die verschiedenen Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Krise zu abstrusen Situationen. So etwa im Skigebiet Langenbruck, das in zwei Kantonen liegt. Die Betreiber verstehen die Welt nicht mehr.
Publiziert: 31.12.2020 um 15:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.01.2021 um 21:48 Uhr
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Die Hälfte des Skigebiets Langenbruck steht still.
Foto: PD

Bräuchte es ein Beispiel für den Corona-Flickenteppich der Schweiz, das kleine Skigebiet Langenbruck im Grenzgebiet der Kantone Solothurn und Basel-Landschaft wäre prädestiniert dafür. Seit dem 27. Dezember müssen die Solothurner Skigebiete geschlossen bleiben. So will es die Solothurner Regierung. Im Kanton Basel-Landschaft ist Wintersport aber weiterhin erlaubt.

Das führt zur geradezu grotesken Situation, dass im Skigebiet nur einer von zwei Liften laufen darf, wie SRF berichtet. Heisst konkret: Der untere Lift in Langenbruck steht im Baselbiet steht und darf laufen. Der obere Lift in der Gemeinde Holderbank befindet sich auf Solothurner Boden und muss stillstehen.

«Das ist nur schwer zu verstehen»

Das macht die Betreiber des familiären Skigebietes so richtig sauer. «Es ist schwer zu verstehen. 80 bis 90 Prozent unserer Gäste sind aus dem Baselland, aber epidemiologisch interpretieren die beiden Behörden das Ganze ganz unterschiedlich», sagt Peter Hammer, Mitinhaber des Skilifts Langenbruck, gegenüber SRF.

Derzeit liegen rund zehn Zentimeter Schnee. Die Pisten sind noch nicht befahrbar. Dass aber gerade der höher gelegene Skilift geschlossen bleiben muss, sei ärgerlich, sagt Peter Hammer, Mitinhaber des Skiliftes: «Das Skigebiet lebt von beiden Skiliften. In Langenbruck selbst ist der Schnee eher knapp, oben wäre der Schnee gut.» (pbe)


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