SonnntagsBlick: Sehen Sie noch Chancen für die Staatsanwaltschaft, das Gericht vom Vorwurf des Betrugs zu überzeugen? Hier sind die Hürden hoch.
Monika Roth: Ich erachte persönlich eine Verurteilung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung als wahrscheinlicher. Hier ist dann die abstrakte Strafandrohung viel tiefer als beim gewerbsmässigen Betrug. Ich kenne aber die Akten nicht und kann mich dazu rechtlich nicht abschliessend äussern. Das wird das Gericht ganz sicher tun.
Für Pierin Vincenz’ Verteidiger Lorenz Erni ist etwa dessen Verheimlichen der Commtrain-Beteiligung eine «fahrlässige Pflichtwidrigkeit». Also keine ungetreue Geschäftsbesorgung.
Diese Argumentation wird sich eher als nutzlose Schutzbehauptung entpuppen.
Weiter bestreitet Erni eine Vorabbeteiligung seines Mandanten an den Firmen Eurokaution und Investnet. Hat die Staatsanwaltschaft zu hoch gepokert?
Nein. Es wird sich aufgrund der Aktenlage und der Indizien eine «Gerichtswahrheit» ergeben. Dabei wird das Gericht im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung davon ausgehen können, dass dann, wenn es schlechterdings keine andere Erklärung gibt, das Gericht auch ohne strikten Beweis im engsten Sinne etwas als erstellt betrachten kann. So etwa zur Frage von Interessenkonflikten: Hier zu behaupten, man habe diese nicht realisiert, ist zwar nett, aber vollkommen unglaubwürdig.
Mehr zum Raiffeisen-Fall
Punkto Spesen bestärkt Erni Vincenz’ Ausführungen, wonach diese im Geschäftsinteresse gestanden hätten.
Diese Auslagen haben niemals im Interesse von Raiffeisen stehen können. Ich erachte diese Argumentation des Beschuldigten als grotesk und als Beweis dafür, dass es Pierin Vincenz an Sensorium fehlt. Cabaret-Besuche stellen ein Reputationsrisiko für die Bank dar, sind korrumpierend und machen für Erpressungen aller Art verwundbar. Ich kenne keine Bank, die das wollte. Das hat nichts mit Erbsenzählerei zu tun. Die Geschichte mit den Privatreisen will ich lieber gar nicht kommentieren. Das erübrigt sich eigentlich.
Könnte die Verjährung letztlich das Hauptziel der Verteidigung sein?
Gut möglich. Das würde ich als Verteidiger auch anstreben, wenn es irgendwie geht.