Die Wahl der Krankenkasse kann über Leben und Tod entscheiden. Klingt dramatisch, ist aber gerade bei Ausnahmebewilligungen für nicht zugelassene Medikamente durchaus eine Tatsache. Es kann sein, dass die eine Kasse die neuartige Krebstherapie bezahlt, die andere hingegen nicht – und so dem Patienten unter Umständen die letzte Hoffnung nimmt.
Konkret sind 2019 an die 38'000 Gesuche für die Vergütung noch nicht zugelassener Medikamente bei den Krankenversicherern eingegangen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG habe Forscher der BSS Volkswirtschaftliche Beratung in Basel beauftragt, diese Ausnahmebewilligungen unter die Lupe zu nehmen. Ein Grossteil der Gesuche komme durch, schreibt die «Sonntagszeitung» unter Berufung auf die Studie.
Dennoch gebe es zahlreiche Ungleichbehandlungen – eben auch bei lebensbedrohenden Krankheiten. Wolfram Kägi, Studienautor und Leiter der BSS, sagte gegenüber der Zeitung: «Die Analyse zeigt substanzielle Unterschiede in der Bewilligungspraxis der einzelnen Versicherer.» Wie ausgeprägt die Ungleichbehandlung sei, könnten die Wissenschaftler anhand der Bewilligungsquoten je nach Kassen aufzeigen. Teilweise schwankten diese zwischen 46 und 74 Prozent. Das BAG wolle eine solche Ungleichbehandlung nicht hinnehmen, hiess es weiter. Massnahmen wolle die Behörde noch diesen Frühling konkretisieren.
Unterstützung dürften sie dabei von Patientenschützerin Flavia Wasserfallen (42) erhalten: «Diese Ungleichbehandlung verletzt das Prinzip der Grundversicherung, die für alle gleiche Leistungen anbieten sollte.» Die SP-Nationalrätin will gemäss «Sonntagszeitung» dagegen politisch vorgehen. In der Zeitung äussern sich auch die beiden grossen Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura, die sich gegen den Vorwurf der Ungleichbehandlung wehren. (SDA/koh)