Die UBS hat eine Niederlage in einem von der CS geerbten Rechtsstreit erlitten, wie aus dem UBS-Quartalsbericht hervorgeht. In dem Streit zwischen der CS und dem georgischen Milliardär Bidzina Ivanishvili hat das Internationale Handelsgericht Singapur entschieden, dass die Grossbank den zuvor Ivanishvili zugesprochenen Schadenersatz plus Zinsen beim Gericht bis Ende November hinterlegen muss. Laut Prozessbeteiligten sind dies 770 Millionen Dollar. Die CS will den Fall nicht weiter kommentieren.
Im September hatte das Gericht die CS zu Schadenersatz von 743 Millionen Dollar verurteilt. Die Bank focht das Urteil an und beantragte, bis zum Entscheid der nächsten Instanz die Summe über eine von der UBS ausgestellte Bankgarantie sicherstellen zu dürfen. Alternativ wäre die Einzahlung auf ein Treuhandkonto denkbar gewesen. Die Anwälte von Ivanishvili wollten von beiden Lösungen nichts wissen – und setzten sich durch.
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Eine Bankgarantie reicht dem Gericht nicht
«Angesichts der besonderen Umstände des Falls bin ich davon überzeugt, dass diese Sicherheit nicht adäquat ist», erklärte Richterin Patricia Bergin laut Gerichtsdokumenten. Denn die Bereitstellung einer Bankgarantie würde bis zu dreissig Tage dauern.
Der Streit zwischen dem ehemaligen georgischen Ministerpräsidenten und Milliardär Ivanishvili und der CS dauert bereits Jahre. Auslöser war das Treiben des ehemaligen Genfer CS-Beraters Patrice Lescaudron. Dieser hatte Millionen aus den Depots Ivanishvilis veruntreut, um Verluste in den Depots anderer Kunden zu kaschieren. 2018 war Lescaudron zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, 2020 nahm er sich das Leben. Seitdem hat Ivanishvili mehrere Prozesse angestrengt, um von der CS Schadenersatz zu erhalten.
Ein Prozess läuft auf den Bermudas. Ein Gericht dort hatte im März die CS zu Schadenersatz von 607 Millionen Dollar verurteilt. Die CS ging in Berufung, muss aber die Schadenersatzsumme auf ein Treuhandkonto einzahlen.
Mit der Übernahme der CS hat nun die UBS diesen und andere Altfälle geerbt. Hierfür hatte die UBS nach der Übernahme die Vorsorge um 1,5 Milliarden Dollar aufgestockt, die CS selbst hatte bereits 1,3 Milliarden Dollar für ihre Rechtsstreitigkeiten zurückgestellt.
Der Fall dürfte die UBS rund eine Milliarde kosten
Die finale Summe zur Beilegung des Falls ergibt sich aber nicht aus der Addition der von den Gerichten in Singapur und den Bermudas gesprochenen Summen. Beide Gerichte anerkennen, dass es Überlappungen gibt. Laut Insidern liegt dieser Überschneidungsbetrag bei rund 370 Millionen Dollar, doch aus dem Umfeld von Ivanishvili wird bestritten, dass es bereits eine finale Zahl hierzu gebe.
Sollte die CS final vor beiden Gerichten verlieren, muss eines der beiden Gerichte die Schadenersatzsumme um den Überlappungsbetrag verringern.
Stand jetzt dürfte der Fall Ivanishvili die CS-Eigentümerin UBS also rund eine Milliarde Dollar kosten, sollte die Bank mit den Berufungsklagen in beiden Jurisdiktionen scheitern. Und da auf den Schadenersatz Zinsen fällig werden, wird die Beilegung des Streits immer teurer, je länger er dauert.
Mehr zu Rechtsfällen der CS
Daher verwundert es, dass die UBS dem Vernehmen nach bisher keine Vergleichsgespräche mit Ivanishvili zu führen versucht, um den Fall schneller beizulegen. Bei anderen Altfällen der CS hatte die UBS genau dies getan.
Verhärtete Fronten
So hatte die UBS den Streit um die so genannten Thunfisch-Anleihen von Mozambik oder jenen um den Vorwurf der Falschvermarktung von US-Hypothekenpapieren jeweils per Vergleich abgeräumt.
Die Bank gibt dazu keinen Kommentar ab. Aus den Gerichtsakten lässt sich aber herauslesen, dass sich Ivanishvili und die CS-Anwälte bis auf das Blut bekämpfen – und die Atmosphäre derart vergiftet scheint, dass es keine Basis für Gespräche gibt.
So erklärte die Richterin Bergin vom Singapurer Handelsgericht: «Es gibt keinen Zweifel, dass dieser Fall ein Beispiel für einen extrem kontradiktorischen Rechtsstreit ist.» Die Parteien würden um jedes Detail fighten und die Zeit seit Prozessbeginn 2017 habe gezeigt, dass «es wenig gibt, auf das sich die Parteien einigen können».
Der Entscheid im Berufungsverfahren in Singapur wird nun für die erste Aprilwoche 2024 erwartet.
Am Mittwoch steht das nächste Urteil im UBS-Fall in Frankreich an
Doch auch die UBS hat teure Altlasten, wie den Steuerstreit mit Frankreich. Am Mittwoch wird dazu das Urteil des Pariser Kassationsgerichtshofs erwartet – also just am Tag, an dem der französische Staatspräsident Emmanuel Macron in der Schweiz weilt.
Zur Erinnerung: Die zweite Instanz hatte die UBS zu einer Zahlung von insgesamt gut 1,8 Milliarden Euro verurteilt. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung einer Kaution von 1 Milliarde Euro sowie eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung an den französischen Staat von 800 Millionen. Die UBS verlangt einen Freispruch.