Geldwäscherei-Vorwurf
Credit Suisse im Visier der Justiz

Die Credit Suisse hat im Zusammenhang mit ihrem ehemaligen Banker Patrice Lescaudron ein weiteres Verfahren am Hals. Die Genfer Justiz ermittelt wegen Geldwäscherei. Die CS verteidigt sich und sagt, der Banker habe allein gehandelt.
Publiziert: 17.06.2022 um 12:52 Uhr
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Aktualisiert: 17.06.2022 um 13:42 Uhr
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Die Credit Suisse gerät erneut ins Visier der Justiz.
Foto: keystone-sda.ch

Der Credit Suisse könnte in Genf ein Anklage wegen Geldwäscherei drohen. Die Genfer Staatsanwaltschaft führt eine Untersuchung gegen die Grossbank, wie ein Sprecher der Behörde am Freitag gegenüber AWP zu einem entsprechenden Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg sagte.

Das Verfahren gegen die CS sei nach dem Tod des früheren CS-Kundenberaters Patrice Lescaudron im Jahr 2020 eingeleitet worden, sagte der Sprecher. Ein Verfahren gegen den ehemaligen CS-Angestellten persönlich ist hingegen eingestellt worden, nachdem sich Lescaudron 2020 das Leben genommen hatte.

Transaktionen durchgehen lassen

Gemäss Bloomberg hat der Genfer Staatsanwalt Yves Bertossa in der Untersuchung rund 60 Millionen Dollar identifiziert, die vom früheren CS-Kundenberater Patrice Lescaudron über die Bank gewaschen worden sein sollen. Es gehe dabei um acht Transaktionen in den Jahren 2008 bis 2014, welche die CS durchgehen liess und die als schwere Geldwäscherei bewertet werden könnten, schreibt die Nachrichtenagentur unter Berufung auf mit der Untersuchung vertraute Personen.

Lescaudron soll bei internationalen Kunden, darunter dem ehemaligen georgischen Regierungschef Bidzina Ivanishvili (66), einen Verlust von 140 Millionen Franken verursacht haben. Er war 2015 bei der Credit Suisse fristlos entlassen worden und war im Jahr 2018 in Genf wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Alleine gehandelt

Bei der Credit Suisse betonte eine Sprecherin am Freitag gegenüber AWP, dass Lescaudron allein gehandelt und seine Machenschaften geheim gehalten habe. «Alle in dieser Sache seit 2015 durchgeführten Untersuchungen der Bank, der Finma und der Strafbehörden haben ergeben, dass der ehemalige Kundenberater bei seinen kriminellen Handlungen nicht von anderen Mitarbeitern unterstützt wurde.» Ausserdem sei er im abgeschlossenen Strafverfahren nicht wegen Geldwäscherei verurteilt worden.

Im Mai war die Credit Suisse in einem Rechtsstreit mit Ivanishvili von einem Gericht auf den Bermudas zu einer Zahlung von rund 600 Millionen Dollar verurteilt worden. Der von den Machenschaften Lescaudrons geschädigte damalige CS-Kunde hatte von der Bank Schadenersatz gefordert. Die Credit Suisse hatte angekündigt, das Urteil auf den Bermudas anzufechten. (SDA/sfa)

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