Die Schreckensbilanz der Südafrika-Ferien von Tochter Alexandra (35) und Mutter Katharina Bürgi (65) ist eindrücklich: 16 annullierte Flugtickets, fünf verlorene Ferientage, eine geplatzte Safari und als i-Tüpfelchen obendrauf statt Premium Economy nur Holzklasse beim verschobenen Heimflug.
Dabei wollten die beiden lediglich den 90. Geburtstag von Grossvater Hans Böhi feiern, der 1988 nach George (Südafrika) ausgewandert ist. Und ihn bei administrativen Dingen unterstützen. Gleichzeitig wollten sie sich noch ein paar Tage in Kapstadt gönnen. Da Böhi früher Flugingenieur bei der Swissair war, kamen für die Bürgis nur Swiss-Flüge infrage, wie sie im Gespräch mit Blick bekräftigen.
Vergebliche Flughafenbesuche
Doch nichts geht nach Plan. Das Trio – Alexandras Bruder Florian ist anfangs auch dabei – ist am 23. Februar bereits am Flughafen Zürich, als der Swiss-Flug nach Johannesburg kurzfristig ausfällt. Swiss hat Probleme mit der Boeing 777, mehrere Flüge fallen aus. Eine Helpdesk-Mitarbeiterin empfiehlt ihnen, nach Hause zu gehen. Kaum ist Alexandra zu Hause in Nänikon ZH, erreicht sie eine Mail: Es gäbe eine Flugmöglichkeit mit Lufthansa via München. Allerdings in Economy statt in der gebuchten Premium Economy.
Deswegen lehnen die Bürgis ab und lassen sich auf den Sonntagsflug am 25. Februar umbuchen. Doch auch dieser wird eine Stunde vor Abflug – die Bürgis stehen schon am Gate – annulliert. Da die Koffer spätabends nicht mehr ausgehändigt werden, übernachten sie ohne Gepäck am Flughafen. Um 2.30 Uhr kommt ein neuer Vorschlag: Swiss-Tagesflug am Folgetag nach Johannesburg, mit 12 Stunden Aufenthalt am dortigen Flughafen, vor dem Weiterflug nach George.
Florian gibt entnervt auf. Mutter und Tochter reisen nach Südafrika, wo sie mit dreitägiger Verspätung ankommen. Das Programm vor Ort organisieren sie selber um. Aufgrund der Verschiebungen muss eine geplante Safari gecancelt werden.
Auch der Rückflug ist annulliert!
Nach fünf Tagen beim Grossvater freut sich das Duo dann auf vier entspannte Tage in Kapstadt. Doch auch daraus wird nichts. Am ersten Abend vor Ort kommt die Meldung, dass auch der Heimflug – mit Lufthansa via München – annulliert ist. Dieses Mal wegen Streiks. Eine telefonische oder online durchgeführte Umbuchung ist nicht möglich.
So gehen die beiden Frauen zum Flughafen Kapstadt. Ein Heimflug mit Swiss oder Lufthansa sei erst Mitte März möglich. Doch Alexandra Bürgi muss am 11. März zurück zur Arbeit. Eine Schaltermitarbeiterin findet nach vier Stunden die Lösung: Flug schon am 7. März (statt am 9.) mit Ethiopian Airlines via Addis Abeba und mit Zwischenstopp in Mailand. Premium Eco? Fehlanzeige. Die zwei Frauen nehmen notgedrungen an. Auf dem Heimflug gibts noch einen gesundheitlichen Vorfall mit einem Mitpassagier und der Koffer von Katharina Bürgi kommt völlig lädiert in Zürich an.
Keine Rückerstattung
«Ich bin fix und fertig – kein einziger der gebuchten Flüge wurde durchgeführt, wir hatten gerade mal einen Tag in Kapstadt, und haben gefühlt die Hälfte der Ferien an Flughäfen verbracht», ärgert sich Alexandra Bürgi. Mit ihrer Mutter verlangt sie von der Swiss eine Rückerstattung.
Diese ist aber nicht haftbar für Leistungen, die aufgrund der annullierten Flüge entgangen sind. Bei den Flügen müsste aber etwas möglich sein, sagen sich die Bürgis.
Die Antwort der Swiss: «Es tut uns leid, dass Ihr Flug LX282 am 23. und 25. Februar 2024 aufgrund eines unerwarteten Flugsicherheitsmangels annulliert werden musste. (...) Wir erachten die (...) Flugannullierung als notwendig und die Unregelmässigkeit als aussergewöhnlichen Umstand. Dieser hätte sich auch dann nicht vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Massnahmen ergriffen worden wären.» Daher gebe es keine Ausgleichszahlung. Auch von der Lufthansa kommt nichts.
Laut Philippe Strässle (55) vom Fluggastrechtportal Airhelp hätten die Bürgis im Prinzip Anspruch auf eine Entschädigung beim Hin- und Rückflug. Er geht allerdings davon aus, dass sie leer ausgehen: «Die Swiss versteckt sich in Fällen mit Destinationen ausserhalb von Europa dahinter, dass sie zwar die EU-Fluggastrechte übernommen hat, aber keine Gerichtsfälle von EU-Gerichten, welche die gültige Rechtspraxis in solchen Fällen bestimmen.»
Bei einem Flug nach Südafrika unterliegt die Swiss nicht dem EU-Recht und in Südafrika existieren keine Fluggastrechte. Weshalb die Gerichte laut Strässle in solchen Fällen auf Seite der Swiss seien. So können sich die Bürgis jegliche Hoffnung auf eine Entschädigung ans Bein streichen.