Nach siebeneinhalb Monaten im britischen Huntercombe-Gefängnis im Süden Englands hat Boris Becker (55) wieder deutschen Boden unter den Füssen. Die Tennis-Legende darf pünktlich zu Weihnachten seine neu gewonnene Freiheit in Deutschland wieder geniessen – seine Kinder kann er aber bis auf Weiteres nicht besuchen. Die Söhne Amadeus (12), Noah (28) und Elias (23) sowie Tochter Anna (22) leben nämlich nach wie vor in London, wohin ihr Vater für längere Zeit nicht einreisen darf.
Boris Becker war im April von einem Londoner Gericht aufgrund von Insolvenzstraftaten ursprünglich zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Jedoch profitierte er von einer Sonderregel, die es ermöglicht, dass ausländische Häftlinge in Grossbritannien bereits ein Jahr früher als gewöhnlich entlassen und abgeschoben werden können, um Platz in britischen Gefängnissen zu schaffen. Allerdings hat diese Ausnahmeregelung Konsequenzen für Becker: Er darf den britischen Boden vorerst nicht mehr betreten.
«Wenn ein EU-Bürger aus Grossbritannien während seiner eigentlichen Haftstrafe abgeschoben wird, wird regelmässig ein – gegebenenfalls zeitlich befristetes oder an die restliche Haftzeit gekoppeltes – Einreiseverbot ausgesprochen», erklärt der Anwalt für Familienrecht, Marko Oldenburger, gegenüber dem deutschen Privatsender RTL.
Einreiseverbot von zehn Jahren möglich
Unklar ist, wann Boris Becker wieder in Grossbritannien einreisen und seine Familie in London wiedersehen darf. Oldenburger liefert dazu eine Einschätzung: «Da Boris Becker im April 2022 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, könnte er erst in knapp zwei Jahren wieder nach England reisen.» Wie deutsche Medien berichten, drohen dem einstigen Wimbledon-Sieger laut britischem Einwanderungsgesetz im schlimmsten Fall bis zu zehn Jahre Einreiseverbot. Dann dürfte Boris Becker Grossbritannien bis 2032 nicht mehr betreten.
Rechtsexperten halten dies im Falle von Boris Becker aufgrund dessen Popularität allerdings für unwahrscheinlich. Anwalt Paul Vogel erklärt gegenüber der «Bild»-Zeitung, dass Becker mit guter anwaltlicher Begleitung auf Ausnahmeregelungen hinarbeiten könne. «Wesentlich hilfreicher als eine formale Antragstellung ist hierbei sicherlich, dass ein Interesse von Grossbritannien an der Präsenz von Boris Becker vorhanden ist. Zum Beispiel, weil er beruflich in Wimbledon mitwirken soll», erläutert der Jurist.
Für Boris Becker gibt es also Hoffnung, dass er vielleicht bereits früher in seine Wahlheimat und zu seiner Familie in Grossbritannien zurückreisen darf. Bis dahin können seine Kinder ihn aber auch in Deutschland besuchen – ohne Gitter dazwischen.