Details aus dem Knast-Leben
Becker muss im Hinrichtungssaal essen

Eine Woche sitzt Boris Becker (54) nun in London hinter Gittern. Das Leben dort ist kein Zuckerschlecken, für die Tennis-Legende gibt es kaum Privilegien.
Publiziert: 06.05.2022 um 12:18 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2022 um 13:52 Uhr
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Seit einer Woche sitzt Boris Becker hinter den Mauern des Gefängnisses Wandsworth in London.
Foto: IMAGO/ZUMA Wire

Boris Becker (54) sitzt im Gefängnis Wandsworth. Die Bedingungen im Londoner Knast sind hart.

Der dreifache Wimbledon-Champion teilt sich eine 6,5 Quadratmeter grosse Zelle mit einem Insassen, geschlafen wird im Stockbett. Wie alle anderen muss auch der Deutsche in Häftlingskleidung herumlaufen, beispielsweise wenn er sich zum Mittagessen in den ehemaligen Hinrichtungssaal begibt.

Das Privileg: Becker gilt als «high profile» («hohe Bekanntheit»), weshalb er in einem geschützten Bereich im Gefängnis einquartiert wurde. So soll verhindert werden, dass der 54-Jährige Opfer von Attacken anderer Insassen wird.

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Freundin durfte ihn besuchen

Emotionale Unterstützung erhielt die Tennis-Legende am Donnerstagnachmittag, seine Freundin Lilian de Carvalho Monteiro (33) durfte ihn erstmals besuchen. Die Frau vom Inselstaat Sao Tomé und Principe stand Becker während des gesamten Prozesses bei, konnte ihre Trauer bei der Urteilsverkündigung am 29. April jedoch nicht verbergen. Sie sackte sogar zusammen.

Der Besuch von Beckers Sohn Amadeus steht dagegen noch aus. «Er kann es kaum erwarten, seinen Vater zu sehen», sagte seine Ex-Frau Lilly Becker (45). Ihrem gemeinsamen Sohn die Nachricht zu überbringen, war «das Härteste, was ich je machen musste», so die Holländerin. «Es brach mir das Herz.»

Becker droht die Abschiebung

Bis zum 27. Mai hat die ehemalige Weltnummer eins nun Zeit, Berufung einzulegen. Bleibt das Urteil bestehen, wird die Zeit hinter Gittern mindestens 15 Monate betragen. Und das könnte bereits das nächste Problem auf den Plan rufen.

Sollten ihm Verfehlungen nach dem 31. Dezember 2020 nachgewiesen werden, «wird Becker automatisch abgeschoben, da er eine Strafe von zwölf Monaten oder mehr erhalten hat», erklärt Colin Yeo, Anwalt für Einwanderungsrecht. Schuld daran ist der per 1. Januar 2021 erfolgte Brexit.

Für jegliche Vergehen vor besagtem Datum drohe zwar auch eine Abschiebung aus Grossbritannien, allerdings könnte Becker darauf plädieren, dass die Ausweisung gegen EU-Recht verstösst. Der sechsfache Grand-Slam-Sieger stünde dann nämlich unter dem Schutz des Austrittsabkommens zwischen der EU und Grossbritannien. (che)


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