Dopingjäger verzichten auf Weiterzug
Jetzt redet freigesprochener Mathias Flückiger Klartext

Mathias Flückiger bleibt vom Dopingvorwurf freigesprochen, da Swiss Sports Integrity den Fall nicht ans TAS weiterzieht. Die Urinprobe wurde als unverwertbar eingestuft, was den Freispruch des Berner Mountainbikers bestätigt.
Publiziert: 07.08.2024 um 11:55 Uhr
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Aktualisiert: 07.08.2024 um 11:59 Uhr
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Nach Rang 5 in Paris gibts nun gute Neuigkeiten für Mathias Flückiger neben der Rennstrecke: Der Berner muss keinen Weiterzug seines Dopingvorwurfsfalls ans TAS mehr befürchten.
Foto: freshfocus
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Matthias DubachLeiter Reporter-Pool Blick Sport

Acht Tage nach dem Auftritt im olympischen Mountainbike-Rennen wird Mathias Flückiger (35) wieder von seinem Dopingvorwurffall eingeholt. 

Doch diesmal ist es eine gute Nachricht für den Berner. Flückiger muss nicht mehr befürchten, dass die Dopingjäger von Swiss Sports Integrity (SSI) seinen Fall an das Internationale Sportgericht TAS weiterziehen werden.

Der von der Disziplinarkommission (DK) im Mai ausgesprochene Freispruch für Flückiger bleibt somit bestehen, die Frist für den Gang ans TAS ist verstrichen. Der Freispruch fusste auf der Feststellung, dass die Urinprobe gar nicht verwertbar sei. 

«Urteilsbegründung war vernichtend»

Jetzt teilen die Dopingjäger mit: «SSI ist nach wie vor der dezidierten Ansicht, dass die Probe gemäss den Regeln des Welt-Anti-Doping-Programms und der Rechtsprechung des Internationalen Sportgerichtshof TAS verwertbar ist. In einer Güterabwägung und in Anbetracht der Tatsache, dass die Fragestellung der Verwertbarkeit der Urinprobe lediglich eine limitierte Teilfrage des gesamten Verfahrens darstellt, verzichtet SSI jedoch darauf, den Entscheid der DK ans TAS weiterzuziehen.»

Unter anderem sei die schon sehr lange Verfahrensdauer ein Grund gewesen, Flückiger nicht vor das TAS zu bringen. Jetzt könnten lediglich noch der internationale Radsportverband UCI oder die internationale Dopingagentur WADA den Fall doch noch weiterziehen.

Flückiger selber lässt sich in einer Mitteilung so zitieren: «Die 106-seitige Urteilsbegründung der Disziplinarkommission war äusserst fundiert und für SSI sehr vernichtend, so dass ein Weiterzug ans TAS aussichtslos gewesen wäre. Das Urteil zeigt, dass meine Probe gar nie hätte positiv gewertet werden dürfen. Zu Unrecht wurde ich mehr als vier Monate gesperrt.»

Flückiger fordert jetzt Aufarbeitung

Der freigesprochene Mountainbiker war im August 2022 provisorisch gesperrt worden, dieser Bann wurde im Dezember 2022 wieder aufgehoben. Danach bestritt er mehr als eine ganze Saison – inklusive der ganzen Olympia-Selektionsphase mit dem Damoklesschwert des hängigen Falls. 

Flückiger: «Die Tatsache, dass keine der involvierten Institutionen bis heute eigene Fehler eingestehen und jegliche Einsicht auf eigenes Fehlverhalten vermissen lassen, ist nicht nur enttäuschend, sondern erschütternd. Einen zweiten solchen Fall darf es im Schweizer Sport nie mehr geben. Doch bis heute haben weder SSI noch Swiss Cycling ein Interesse an den Tag gelegt, dass alles Geschehene unabhängig aufgearbeitet wird. Doch genau das muss passieren, ansonsten ist der Schaden für den ganzen Schweizer Sport und die Antidopingbekämpfung riesig.»

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