Rund um die WM in Katar gibts heftige Kritik. Nun hat der Zürcher Gemeinderat vier Tage vor Beginn des Turniers entschieden, dass keine öffentlichen Public Viewings in der Stadt Zürich zugelassen werden. Das Verbot ist ein Protest gegen das WM-Gastgeberland. Man wolle so verhindern, dass diese Weltmeisterschaft in Zürich auf öffentlichem Grund propagiert werde, erklärt Mischa Schiwow, Gemeinderat der Alternativen.
Das Urteil betrifft tatsächlich nur einen Anlass. Die beiden jungen Männer Emmanuel Charles und Hasan Sunbül planten im Zürcher Kreis 4 ein Public Viewing für 800 Leute mit Zelt, Grossleinwand und Streetfood. In der «Neuen Zürcher Zeitung» machen die beiden Veranstalter nun ihrem Ärger Luft.
Hoher finanzieller Schaden
Die Planung würde seit Monaten laufen und man habe stets im Kontakt mit den Behörden gestanden. Im Austausch sei es immer um kleine Detailfragen gegangen, dass der Anlass nicht bewilligt würde, wurde nie erwähnt. Finanziell habe die Absage schwerwiegende Folgen für die beiden. So haben sie für diverse Einrichtungen bereits Anzahlungen von bis zu 50 Prozent an die Lieferanten leisten müssen. Sie schätzen den Schaden auf eine Summe von 50'000 Franken.
Auf den WM-Gastgeber angesprochen, meint Charles, es würde bessere Austragungsorte als Katar geben, jedoch hätten sie mit dem Public Viewing den Leuten nur Unterhaltung bieten wollen. «Es ist nicht unser Entscheid, wo die WM stattfindet. Wir möchten, dass die Leute eine gute Zeit haben und sich die Spiele anschauen können. In der Innenstadt war ja kein einziges anderes Public Viewing geplant.»
Behörden weisen Vorwürfe von sich
Das Zürcher Sicherheitsdepartement hat eine andere Sicht und betont: «Es gab nie, weder mündlich noch schriftlich, eine Zusage für eine Bewilligung.» Das Gesuch für die Veranstaltung sei erst am 3. November eingegangen, seit Sommer habe es keinen Kontakt mehr zwischen Organisatoren und Stadtverwaltung gegeben.
Zu öffentlichen Public Viewings wird es also bei dieser Weltmeisterschaft in Zürich nicht kommen. In Bars und Restaurants ist das Übertragen der Spiele erlaubt und auch Anlässe auf privatem Grund sind erlaubt, da sie nicht unter das städtische Verbot fallen. (bjl)