Zwei Anklagepunkte standen im Mittelpunkt des Prozesses gegen den ehemaligen Goalie der deutschen Nationalmannschaft, Jens Lehmann (54): Zum einen die Kettensägen-Attacke auf die Garage seines Nachbarn. Zum anderen sein Parkhausbetrug am Münchner Flughafen.
Nun hat das Amtsgericht Starnberg entschieden: Lehmann wird wegen zweifacher Beleidigung, Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 420'000 Euro verurteilt.
Mehr Gerichtsfälle
Die Summe setzt sich aus 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro zusammen. Lehmanns Ausgaben beliefen sich auf rund 72'000 Euro pro Monat, wie aus Finanzermittlungen der Staatsanwaltschaft hervorgeht. Das berichtet «Bild».
«Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden»
Vor rund anderthalb Jahren wurde der 54-Jährige dabei gefilmt, wie er mit einer Kettensäge einen Balken auf der Garage seines Nachbarn ansägte. Der andere Vorwurf bezog sich auf zwei Fälle in den Jahren 2021 und 2022: Zweimal lud er seinen Elektro-Porsche im Parkhaus des Münchner Flughafens auf. Anschliessend fuhr er laut Anklage dicht hinter anderen Fahrzeugen durch die Ausfahrtschranke. So sparte er über 300 Euro.
Staatsanwalt Stefan Kreutzer wirft Lehmann eine hohe kriminelle Energie vor. «Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden», so Kreutzer.
An den Vorwürfen gegen den Ex-Goalie gebe es «keinen Zweifel», so der Staatsanwalt. Er habe seinem Nachbarn «einfach nur eins auswischen» wollen, zitiert ihn die «Bild»-Zeitung.
«Hochgradig verhaltensauffällig»
Kreutzer ist sich auch sicher, dass Lehmann mit seinem Trick die Gebühren im Flughafen-Parkhaus umgehen wollte. «Das ist hochgradig verhaltensauffällig», sagt der Staatsanwalt. «Und das für ein paar hundert Euro – bei Ihren finanziellen Verhältnissen.»
Der Anwalt des Angeklagten, Christoph Rücker, warf der Staatsanwaltschaft Rache und unzulässiges «Moralisieren» vor. «Dieser Gerichtssaal ist keine moralische Instanz, die einen früheren Nationalspieler zu erziehen hat», sagte Rücker. Er forderte einen Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs. (gs)