Ein Fricktaler (61) dachte, dass er mit einem Buben chattet. Doch in Wahrheit steckten zwei Männer dahinter, die sich auf einer Datingplattform angemeldet hatten und sich als 14-jährigen Knaben ausgaben. Als der Senior sich mit dem vermeintlichen Buben zum Sex treffen wollte, wartete eine Frau auf ihn, um ihn zu erpressen. Wenn er nicht 500 Franken bezahle, würden sie die Chats der Polizei geben.
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Der Aargauer löschte die Chats. Doch das nützte nichts. Die Sache flog auf und er musste sich vor dem Bezirksgericht Rheinfelden unter anderem wegen versuchter sexueller Handlungen mit einem Kind und versuchter Pornografie verantworten, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
Er soll Penis-Bild in den Chat geschickt haben
Beim Prozess erklärte der Angeklagte, dass er gedacht habe, dass sein Chatpartner nicht 14, sondern 18 Jahre alt sei. Schliesslich lautete der Name des Profils «Valentin18». «Auf der Plattform kann man sich erst ab 18 Jahren anmelden. Ich habe angenommen, die 18 hinter dem Namen steht für sein Alter», so der Beschuldigte, wie die «Aargauer Zeitung» weiter schreibt.
Es sei auch nicht um Sex, sondern um «ein Kennenlernen» gegangen. Laut der Staatsanwaltschaft verschickte der Mann im Chat auch ein Bild eines erigierten Penis. Auch das bestritt dieser. Darum forderte sein Anwalt auch einen Freispruch. Es könne nicht bewiesen werden, dass sein Mandant wissentlich mit einem Minderjährigen geschrieben habe.
Löschung der Chats quasi ein Schuldeingeständnis
Für das Bezirksgericht genügten die Hinweise für einen Schuldspruch in allen Vorwürfen. Auch weil die Masche der Betrüger sonst nicht aufgegangen wäre. Sich als 18-Jähriger auszugeben, um ihre Opfer anschliessend zu erpressen, sei nicht vorstellbar. Hierfür sei es wichtig gewesen, dass die Opfer glauben, mit Minderjährigen zu chatten.
Und dass der Fricktaler die Chats sofort gelöscht hatte, wertete das Gericht als sehr verdächtig und quasi als Schuldeingeständnis. Der Angeklagte wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Hinzu kommen eine bedingte Geldstrafe und eine 3000 Franken Busse. (jmh)