Ein 52-jähriger Betrüger aus der Baubranche hat sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten müssen. Er war geständig, fiktive Rechnungen freigegeben zu haben. Den Kanton Zürich sowie Privatfirmen brachte er so um 3 Millionen Franken.
Es tue ihm leid, sagte der Schweizer vor Gericht. «Irgendwann war ich aber so tief drin, dass ich nicht mehr aufhören konnte.» Er bitte auch jene um Entschuldigung, die er geschädigt habe.
Über einen Zeitraum von sieben Jahren bewirkte er mit dem immer gleichen Trick einen Millionenschaden: Als Projektleiter für Bauprojekte, etwa am Zürcher Universitätsspital, gab er fiktive Rechnungen frei, sodass der Kanton oder ein anderer Auftraggeber sie bezahlte. Dafür fälschte er die Unterschrift seines Vorgesetzten, weil er Zahlungen nicht allein auslösen durfte.
Er zapfte 1,2 Millionen vom Kanton Zürich ab
Die Arbeiten, die verrechnet wurden, etwa Gartenarbeiten, Abdichtungen oder Brandschutz, wurden jedoch gar nie ausgeführt. Die Rechnungen stammten von Unternehmern, die er persönlich kannte. Einer war ein guter Freund und Nachbar, mit anderen hatte er bei früheren Arbeitgebern zusammengearbeitet. Sie alle kommen aus den Kantonen Aargau, Basel-Land und Basel-Stadt.
Gemäss Anklage teilten der Projektleiter und die Unternehmer die ergaunerten Gelder danach unter sich auf. Einzig der Freund mit dem Gartenbauunternehmen machte gemäss Anklage ohne finanzielle Beteiligung mit und drückte beide Augen zu. Im Gegenzug half ihm der Hauptbeschuldigte bei Computerproblemen.
Den Kanton Zürich, wo der 52-jährige Schweizer ein Projekt für das Universitätsspital verantwortete, prellte er so um 1,2 Millionen Franken. Um einen etwa gleich hohen Betrag betrog er ein grosses Bauunternehmen. Knapp eine halbe Million war es bei einem Möbelhaus im Kanton Aargau, das einen neuen Standort baute.
Vom Geld kaufte er Immobilien und ein Pferd
Mit dem Geld zahlte er unter anderem ein Haus mit Badeteich, eine Ferienwohnung in Davos und ein Pferd. Die Anklage fordert wegen Betrugs und Urkundenfälschung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon allerdings nur 10 Monate vollzogen werden sollen.
Diese 10 Monate sass er bereits in Untersuchungshaft ab. Selbst wenn das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt, muss der Baufachmann also nicht mehr ins Gefängnis zurück.
Für die mutmasslichen Komplizen fordert die Staatsanwaltschaft bedingte Freiheitsstrafen zwischen 12 und 18 Monaten. Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt, unter anderem mit den Plädoyers der Verteidigung. Das Urteil folgt zu einem späteren Zeitpunkt.(SDA)