In einer Gemeinde im Bezirk Zurzach AG eskalierte ein Streit zwischen zwei Nachbarn derart, dass sie diese Woche vor dem Bezirksgericht standen. Mittendrin: Ein Kater namens Pepe, der offenbar zwischen die Fronten geraten war.
Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, brodelte der Konflikt zwischen dem Sozialhilfe-Empfänger Luigi* und dem Ehepaar Ehrsam* schon seit längerem. Anfang Jahr eskalierte die Situation und der Streit endete mit wüsten Todesdrohungen seitens von Luigi.
Drohungen wiederholt
Das liess das Ehepaar nicht auf sich sitzen und erstatte Anzeige gegen ihren Nachbarn. Dieser musste sich deshalb wegen mehrfacher versuchter Nötigung, Drohung sowie Beschimpfung vor Gericht verantworten.
Mehr aus den Gerichten
Doch was ist überhaupt geschehen? Am frühen Morgen des 14. Januars stellte der Sozialhilfe-Empfänger neben der Liegenschaft des Ehepaars ein rund 40 Zentimeter grosser Kruzifix sowie eine weisse Kerze auf.
Als wäre die Aktion nicht schon skurril genug, schrie der Nachbar daraufhin laut nach seinem Kater Pepe und Frau Ehrsam. Als eine Reaktion ausblieb, schlug Luigi schliesslich die Tür seiner Nachbarin ein und drohte damit, sie umzubringen.
Wie es im Bericht heisst, ist es nicht bei dem einen Vorfall geblieben. In den folgenden beiden Nächten wiederholte er seine Drohungen. An Frau Ehrsam ist das Ganze nicht spurlos vorbeigegangen. Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, habe sie die Drohungen, die sie «in Angst und Schrecken versetzten», sehr ernst genommen.
Frau Ehrsam hat Kater zwei, drei Tage zu sich genommen
Am 16. Januar wurde Luigi, der seine Nachbarin auch mehrfach als Schlampe und Hure bezeichnet hatte, festgenommen. Er erhielt ein Kontakt- und Rayonverbot gegenüber den Ehrsams und musste sich einer Psychotherapie unterziehen.
Bei der Befragung des Ehepaars wurde schliesslich klar, weshalb die Situation damals so eskaliert ist. So habe Frau Ehrsam Kater Pepe wegen der Kälte nach eigener Aussage «zwei oder drei Tage» zu sich ins Haus genommen. Luigi hatte also an dem besagten Abend seinen Kater gesucht.
Obwohl die Anwältin einen Freispruch gefordert hatte, wurde Luigi schliesslich zu einer acht Monaten Freiheitsstrafe bedingt, 1500 Franken Geldstrafe bedingt und 2000 Franken Busse verurteilt. (dzc)
* Namen geändert