Dieser Schuss ging gehörig nach hinten los: Im April 2023 veröffentlicht «Die Aktuelle» ein Interview mit dem siebenfachen Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher (55). «Weltsensation», «Das erste Interview» und «es klingt täuschend echt» ziert die Titelseite des deutschen Wochenmagazins. Nur: Schumacher hat das Interview gar nie gegeben, die Antworten wurden von der Künstlichen Intelligenz verfasst. Deklariert wurde dies jedoch erst ganz am Ende des Artikels – zur grossen Empörung vieler Fans, Medien und vor allem Schumachers Angehörigen.
Letztgenannte zogen daraufhin vor Gericht. Wie Schumacher-Managerin Sabine Kehm der Presseagentur AP nun mitteilt, mit Erfolg. So soll die Funke-Mediengruppe zur Zahlung von Schmerzensgeld in der Höhe von 200’000 Euro verurteilt worden sein.
Auch die entlassene Chefin bekommt vor Gericht recht
Es ist übrigens aber nicht die einzige gerichtliche Niederlage, die der Verlag einstecken muss. Denn die wegen des Schumacher-Interviews fristlos entlassene Chefredaktorin Anne Hoffmann klagte wegen unverhältnismässiger Kündigung. Das Münchner Arbeitsgericht gab Hoffmann recht, kam zum Schluss, dass der Arbeitgeber wegen Hoffmanns früherer Erfolge und ihrer langen Betriebszugehörigkeit hätte prüfen müssen, ob auch andere Massnahmen als eine Kündigung möglich gewesen wären.
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Michael Schumacher hatte sich am 29. Dezember 2013 bei einem Sturz beim Skifahren im französischen Méribel schwer verletzt. Seit der schweren Hirnverletzung meldete sich der heute 55-Jährige in der Öffentlichkeit nicht mehr zu Wort. Über den Gesundheitszustand des siebenfachen Formel-1-Weltmeister ist nichts bekannt, seine Familie legt viel Wert auf die Wahrung von «Schumis» Privatsphäre.