Eric Blum hat nach dem Foul vom Februar 2021 Ansprüche gegenüber Fabrice Herzog geltend gemacht, eine Einigung konnte bisher nicht erzielt werden, die Verhandlungen zwischen den Parteien und ihren Anwälten dauern an. Dabei geht es nicht nur um Schadenersatz, sondern auch um Regressforderungen von Versicherungen (z.B. Taggelder, Heilungskosten, usw.).
Erzielen die Parteien in ihren Verhandlungen keine Einigung, kann Blum seine Ansprüche vor einem zivilen Gericht geltend machen. Ein Urteil würde aufgrund der dann vorgelegten Beweise der Parteien gefällt, da in Zivilverfahren, im Gegensatz zum Strafverfahren, nicht der Staatsanwalt ermittelt.
Eine Frage, die dann ein Richter beantworten müsste: Stellt das Foul von damals auch im zivilrechtlichen Sinn eine unerlaubte Handlung (z.B. Körperverletzung) dar? Und ist Eric Blum dadurch ein (materieller) Schaden entstanden?
Wie weit geht das Einverständnis der Spieler?
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich Eishockeyspieler mit der physischen Spielweise im Eishockey und ihren Konsequenzen (Verletzungen) einverstanden erklären. Aber wie weit geht dieses Einverständnis der Spieler?
Zum Schutz der Spieler existiert ein Regelwerk, das durch Schiedsrichter und die Sportgerichtsbarkeit angewandt wird. Aber war dieses Foul noch innerhalb der Grenzen des Regelwerks, knapp an der Grenze oder über der Grenze des Regelwerks? (Regel 48: Illegal Check to the Head or Neck).
Eric Blum wollte sich im Gespräch mit Blick nicht über die laufenden Verhandlungen äussern.