Der Schweizerische Eishockey-Verband (SIHF) verzichtet im Wappenstreit auf den Gang vor das Bundesgericht. Damit akzeptieren die Funktionäre das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das am 15. Oktober 2024 entschieden hatte: Die SIHF hat es verpasst, fristgerecht ein offizielles Gesuch für die Weiterverwendung des Schweizer Wappens auf den Trikots der Nationalteams einzureichen. Diese Frist war am 31. Dezember 2018 abgelaufen.
Was sagt der Nationalrat?
Mit diesem Schuldeingeständnis haben die Hockey-Funktionäre wohl den richtigen Ton getroffen: Die Gegenpartei (das Institut für Geistiges Eigentum, kurz IGE) erlaubt im Gegenzug die Weiterverwendung des Schweizerwappens auf den Trikots der Nationalteams bis Ende 2026. Ein Erfolg für Verbandspräsident Stefan Schärer, der das Wappen-Dossier Ende September aus den Händen des ehemaligen Geschäftsführers Patrick Bloch übernommen hat, Bloch war Ende August gefeuert worden.
Ab 2027 wird der Eishockey-Verband gemäss Übereinkunft mit der IGE seine Trikots neu gestalten – zumindest theoretisch: Bis 2027 sollte sich das Problem wohl auf der politischen Bühne gelöst haben. Der Nationalrat verhandelt in der bevorstehenden Wintersession (2. bis 20. Dezember) die Motion Aebischer (SP), die das Schweizerwappen für Schweizer Nationalmannschaften zugänglich machen soll. Der Ständerat hat eine ähnliche Motion von Damian Müller (FDP) bereits in der Sommersession 2024 durchgewunken. Sagt auch der Nationalrat ja, ergeht der Auftrag an den Bundesrat, eine entsprechende Gesetzesänderung zu formulieren, die Nationalmannschaften die Nutzung des Wappens erlaubt.
Der Eishockey-Verband hat den Streit vom Zaun gebrochen
Wie kam es zu diesem sonderbaren Zwist? Da kommt das Verursacherprinzip zur Anwendung: Die Eishockey-Funktionäre hatten ursprünglich wohl für sich in Anspruch genommen, das Wappenschutzgesetz würde zwar für alle anderen, aber doch nicht für eine Schweizer Nationalmannschaft gelten.
Dass sie sich im weiteren Verlauf des Streits auf lose Gespräche oder Schriftwechsel mit Bundesräten beriefen, statt fristgerecht ein offizielles Gesuch einzureichen, dürfte bei den Beamten des IGE einen natürlichen Widerstandsreflex ausgelöst haben. Frei nach dem Motto: Wer Beamten die Frage stellt, ob sie nichts Besseres zu tun haben, bekommt die Antwort frei Haus geliefert: momentan gerade nicht.
Wappen-Schildbürgerei
Der Eishockey-Verband hat den Streit auch beendet
Mit dem Verzicht auf den Gang vors Bundesgericht räumt der Eishockey-Verband auch ein, dass in diesem Fall Schlamperei betrieben wurde. Es wäre ein Leichtes gewesen, innerhalb der Frist von zwei Kalenderjahren ein offizielles Gesuch für die Weiterverwendung des Schweizer Wappens zu formulieren und bei der zuständigen Instanz einzureichen. Die Beamten des IGE hingegen sind frei von jeder Schuld, sie haben sich gesetzeskonform verhalten. Dass der Sport im Wappenschutzgesetz bisher nicht berücksichtigt wurde, ist ein Fehler der Gesetzgebung, nicht der Gesetzeshüter.