Vergangene Woche hatte das Bundesverwaltungsgericht beschlossen, dass Schweizer Eishockey-Natis ohne Schweizerwappen aufs Eis gehen müssen. Grundsätzlich ist der Gebrauch des Wappens seit dem Inkrafttreten des revidierten Wappenschutzgesetzes 2017 nur der Eidgenossenschaft gestattet.
Unternehmen und Vereine hatten jedoch die Möglichkeit, innert zwei Jahren eine Genehmigung für eine Weiterbenützung zu beantragen – wenn sie das Wappen seit 30 Jahren nutzten. Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil festhielt, verpasste der Eishockeyverband die Frist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Politik hat reagiert
Derweil hat die Politik bereits reagiert. Im Sommer beschloss der Ständerat, dass das Schweizerwappen auf Nati-Trikots erlaubt werden soll. Mit 9 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat nun auch die Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Nationalrats (WBK-N) ihrem Rat beantragt, das Wappenschutzgesetz entsprechend anzupassen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Den Entscheid zu einer Motion fällt die grosse Kammer voraussichtlich im Dezember.
Konkret soll künftig allen schweizerischen Nationalmannschaften die rechtmässige Verwendung des Schweizerwappens ermöglicht werden. Die Mehrheit der WBK-N ist gemäss Communiqué der Auffassung, dass die Nationalmannschaften die Schweiz repräsentieren und es hinsichtlich der Rechtssicherheit unproblematisch ist, wenn die Nationalmannschaften neben der Landesfahne auch das Schweizerwappen verwenden.