Eine Zugfahrt endet für einen Schweizer Lehrling (20) vor Gericht. Der Grund: Er hat eine Rumflasche aus der S-Bahn geworfen und eine Frau (41) am Kopf getroffen. Das Opfer hat einen offenen Schädelbruch erlitten und ist schliesslich ins Spital gebracht worden.
Vor dem Bezirksgericht in Dietikon ZH beteuert der junge Mann jetzt, dass es ihm sehr leidtue, schreibt die «NZZ». Er habe aus einem Notstand heraus gehandelt und niemanden treffen wollen.
Wildpinkler verärgert Anwohner
Am Anfang der Ereignisse, die sich im Juli 2022 zugetragen haben, steht ein Wildpinkler. Kurz nach Mitternacht kommt die Üetlibergbahn im Bahnhof Uitikon-Waldegg an. Ein Kollege des Beschuldigten steigt aus dem Zug und pinkelt an eine Hecke. Derweil blockiert der Kollege die Tür.
Das Anwohnerpaar, das hinter der Hecke im Garten sitzt, reagiert verärgert. Der Mann beschwert sich, geht dann mit einer Sitzbank auf den Wildpinkler los und wirft schliesslich Steine gegen den Zug. Der Beschuldigte wirft daraufhin eine Captain-Morgan-Flasche aus dem Zug – eine Anwohnerin geht zu Boden.
Mehr Gerichtsfälle
Zuvor war der Flaschenwerfer auf einer Grillparty. Er hatte zwei bis drei «Bierli» intus, sagt er vor Gericht. Hinzu komme noch die Rumflasche, die er zu drei Viertel ausgetrunken hatte.
Die Flasche habe er geworfen, weil er sich vom Anwohner bedroht gefühlt habe, gibt er zu Protokoll. Er habe etwa fünf Meter am Steinewerfer vorbei gezielt. Die Frau habe er überhaupt nicht gesehen.
Mit blauem Auge davongekommen
Für seine Tat habe sich der «sehr sensible» Mann, wie er sich selbst bezeichnet, bereits mündlich und schriftlich beim Opfer entschuldigt. Die Frau habe ihm vergeben. Nachdem die beiden eine Zahlungsvereinbarung für Schadenersatz und Genugtuung abgeschlossen hatten, hat die Frau den Strafantrag zurückgezogen.
Vor Gericht kommt der 20-Jährige schliesslich mit einem blauen Auge davon. Das Gericht kommt zum Schluss, dass es wohl keinen tatsächlichen Vorsatz gab, jemanden zu treffen. Zwar sei der Tatbestand einer fahrlässigen Körperverletzung erfüllt, aber nicht in schwerer Variante, erklärt der Richter.
Deshalb handle es sich um ein Antragsdelikt. Das Verfahren wurde eingestellt. Das kommt einem Freispruch gleich. Nur auf den Verfahrens- und Gerichtskosten in Höhe von 3590 Franken bleibt der Lehrling sitzen. (bab)
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