Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland verurteilte am 4. Mai einen Sexualstraftäter aus Lyss BE zu sieben Jahren Haft. Der 62-jährige Mann soll seine Tochter sexuell missbraucht und seine damals 18-jährige Ex-Freundin mehrfach vergewaltigt haben, berichtet «Ajour». Zwar streitet der Mann die Vorwürfe vehement ab, doch die Gerichtspräsidentin Kristin von Arx sowie vier Laienrichterinnen und -richter glauben den Opfern aufgrund der Beweislage.
Laut des Urteils habe der Mann unzählige Straftaten begangen und sich auf übelste Art und Weise an seiner Ex sowie seiner Tochter vergangen. «Er hat gezeigt, dass er sich mit Gewalt alles nimmt, was er will», sagt von Arx in der Urteilsverkündigung.
Inzest, Vergewaltigung, Sex mit Tieren
Seine damals minderjährige Tochter habe er mutmasslich sexuell berührt. Ausserdem gab er ihr wiederholt Alkohol, als sie noch unter 16 Jahre alt war, und habe Pornos mit ihr geschaut. Noch Schlimmeres tat er seiner Ex-Freundin an, mit der er von 2013 bis 2018 eine Beziehung geführt haben soll.
Er habe sich zunächst psychische Kontrolle über die junge Frau verschafft, indem er ihr väterlichen Halt gab. Kurz nach ihrem 18. Geburtstag begann er dann mit den mutmasslichen Vergewaltigungen. Dabei habe er einen grossen psychischen Druck auf die Frau ausgeübt, sie manipuliert, bis sie keinen eigenen Willen mehr hatte. «Ich war so unter Kontrolle. Ich sah keinen anderen Weg, als mitzumachen», sagte das Opfer in den Einvernahmen.
Was die junge Frau durchmachen musste, ist schockierend. Der Mann habe sie zum Sex mit ihrem Hund und ihrem Bruder gezwungen und sie mehrfach vergewaltigt.
Täter weist Schuld von sich
Trotz einstimmiger, nachvollziehbarer Zeugenaussagen sowie Chatverläufen und Bild- und Videomaterial, die auf die Schuld des Täters hinweisen, bekannte dieser sich als unschuldig. Der Mann behauptete, die Handlungen seien einvernehmlich gewesen.
Doch wie er es auch zu drehen und zu wenden versuchte, das Gericht sprach ihn schuldig: wegen fünffacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Anstiftung zu Inzest, der Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz und der sexuellen Handlungen mit Kindern und Abhängigen.
Dafür muss er nun sieben Jahre in Haft. Obendrein ist er seiner Ex-Freundin, die sich seit 2018 in Therapie befindet, eine Genugtuung von 25'000 Franken schuldig. Zusätzlich muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 94'000 Franken tragen.