Krasser Fall im Kanton Aargau
Grossvater fasst Enkelin an Brust und Po – Freispruch

Ein Mann soll die Wochenendaufenthalte seiner Enkelin genutzt haben, um dem Mädchen unangemessen zu nahe zu kommen. Dafür musste er sich jetzt vor dem Bezirksgericht Laufenburg verantworten. Der Richter entschied auf Freispruch.
Publiziert: 08.05.2023 um 12:23 Uhr
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Aktualisiert: 09.05.2023 um 07:31 Uhr
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Eine 17-Jährige fühlte sich von ihrem Grossvater belästigt und reichte Strafanzeige ein (Symbolbild).
Foto: shutterstock

Ein Grossvater soll seine Enkelin immer wieder an Brust und Po angefasst haben. Jetzt landete der Fall vor dem Bezirksgericht Laufenburg AG, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Der Tatbestand laut Anklageschrift: «mehrfache sexuelle Handlungen mit einem Kind». 2021 hörte der Vater erstmals von den unangemessenen Annäherungen und Aussagen des Grossvaters. Ihm war die Ablehnung seiner Tochter gegenüber ihrem Verwandten aufgefallen.

Es geht laut Anklageschrift um Fragen zu Sex, Bemerkungen zum Körper der Enkelin (17). Ausserdem soll der ältere Herr gesagt haben, er könne sich «etwas mit der Privatklägerin vorstellen, wäre sie nicht sein Grosskind».

Doch es blieb nicht nur bei Worten: Immer wieder kam es zu Berührungen an Brüsten und Gesäss. Auf einem Ausflug nach Deutschland verhielt sich der Opa besonders rücksichtslos.

Die Jugendliche hatte irgendwann genug, stellte auf Anraten ihres Freundes im Frühling 2022 Strafanzeige.

Verteidiger plädiert auf Freispruch

Vor Gericht bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. Die Anwältin des Opfers nannte die Schilderungen der Enkelin dagegen detailliert und glaubhaft.

Der Verteidiger des Angeklagten sah den Straftatbestand der sexuellen Handlungen mit einem Kind nicht erfüllt. Wenn überhaupt, handle es sich um sexuelle Belästigung. Der heftigste Vorfall habe sich in Deutschland ereignet, dort habe die Schweiz keine Strafhoheit. Er plädierte in allen Anklagepunkten auf Freispruch – mit Erfolg.

Zuvor hatte die Ehefrau des Angeklagten ihren Mann in Schutz genommen. Sie habe nichts Ungewöhnliches mitbekommen, gab sie an. Das Ehepaar habe sich immer als «gute Grosseltern» gesehen, die Anzeige können sie nicht nachvollziehen.

Mutter starb 2017

Der Gerichtspräsident gab dem Verteidiger recht, hob allerdings hervor, dass der Grossvater Grenzen überschritten habe. Die Grosseltern hatten die Enkelin am Wochenende beaufsichtigt.

Der Vater ist alleinerziehend. Die Mutter des Mädchens und seine drei Geschwister waren 2017 gestorben. (nad)

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