Ein Zürcher Kantonspolizist hat sich krank gemeldet – und ist mit seinen Ski in die Berge gefahren: Dass er daraufhin seine Stelle fristlos verlor, sei rechtens, hält das kantonale Verwaltungsgericht fest.
Der Polizist stolperte dabei am Ende über seine kritische Haltung gegenüber den Corona-Massnahmen: Als er am 22. Dezember 2021 bei der Mittelstation der Metschbahn in Lenk BE einen Zweitagespass erwerben wollte, weigerte er sich, eine Maske zu tragen oder eine Maskendispens zu zeigen. Er sei Polizist, soll er gemäss Urteil des Zürcher Verwaltungsgericht mehrmals vorgebracht haben.
Polizist wehrt sich gegen Kündigung
Zwei Berner Kantonspolizisten, die wegen des offenbar lautstarken Disputs zur Mittelstation gerufen worden waren, führten ihn dann weg. Und sie fragten bei ihren Zürcher Kolleginnen und Kollegen nach, ob der Mann wirklich bei ihnen beschäftigt sei. Da sich der Polizist einen Tag zuvor krankheitsbedingt abgemeldet hatte, entliess ihn die Kantonspolizei Anfang Januar 2022 dann fristlos.
Diese fristlose Kündigung sei unrechtmässig erfolgt, brachte der Polizist vor dem Verwaltungsgericht vor. Er forderte einerseits eine Lohnfortzahlung während der ordentlichen Kündigungsfrist von rund 45'000 Franken sowie eine Entschädigung in gleicher Höhe.
Seine Kündigung sei Teil einer Kampagne der Kantonspolizei, bei der Meinungsäusserungen zu Corona-Massnahmen verpönt seien. Er sei wegen seiner Haltung schon versetzt worden; dass er dann im Untergeschoss habe arbeiten müssen und keine beruflichen Perspektiven mehr gesehen habe, habe ihn psychisch belastet. Deshalb sei er zur Genesung in die Berge gefahren, und nicht etwa, um Ski zu fahren.
Kritik an Massnahmen-Aktivismus
Es sei aber nicht glaubhaft, dass der Mann «in Skikleidung und -ausrüstung in einem Skigebiet einen Zweitagespass kaufte, jedoch nicht Ski fahren wollte», hält das Verwaltungsgericht in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil unter anderem fest.
Zudem gebe es in den Akten keine Hinweise darauf, dass sich der frühere Kantonspolizist über psychische Probleme beklagt hätte. Auch als er zur fristlosen Entlassung Stellung nehmen konnte, brachte er dies gemäss Urteil nicht vor.
An eine psychische Krankheit, «die vom 21. bis am 24. Dezember 2021 zu einer Arbeitsunfähigkeit führte und die sich dann ohne Beizug einer medizinischen Fachperson innert weniger Tage durch Wintersport in den Bergen heilen liess», glaubt das Gericht insgesamt nicht. Ein Arztzeugnis hilft dem Polizisten ebenfalls nicht; dieses sei erst im Februar erstellt worden und stütze sich nur auf dessen Schilderungen.
Die fristlose Kündigung sei damit rechtmässig, hält das Verwaltungsgericht fest. Das Vertrauensverhältnis sei nachhaltig erschüttert gewesen. Zumal der Polizist vorgängig bereits Verweise erhalten hatte. Etwa, als er im Oktober 2020 während der Arbeitszeit uniformiert und mit seinem Dienstmotorrad bei einer Militärkaserne vorgefahren war, um Wachsoldaten zum Unterschreiben des Referendums gegen das Covid-19-Gesetz zu bringen.
Mit diesem Verhalten habe der Mann das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Kantonspolizei als politisch neutrale Vertreterin des Staates gefährdet, schreibt das Verwaltungsgericht im Urteil. Er sei nicht in der Lage gewesen, «seine Rolle als Polizist von seinem politischen Aktivismus zu trennen».
Dass der Mann – offenbar ins Untergeschoss – versetzt worden war, ist gemäss Urteil nicht auf dessen massnahmenkritische Haltung zurückzuführen. Dies sei unter anderem erfolgt, weil der Mann wegen einer ärztlichen Dispens keine Maske tragen konnte – und er deshalb nicht mehr in seiner angestammten Funktion arbeiten konnte. (SDA)