Schock an der Supermarkt-Kasse
Lidl bucht Hunderte Weihnachtseinkäufe doppelt ab

Kurz vor Heiligabend kam es in einigen Lidl-Filialen zu einem Ärgernis für mehrere Kunden: Beim Bezahlen wurde ihnen der gesamte Weihnachtseinkauf zweimal verrechnet.
Publiziert: 28.12.2023 um 16:57 Uhr
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Aktualisiert: 28.12.2023 um 17:35 Uhr
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Ein Blick-Leser erlebte am 23. Dezember beim Weihnachtseinkauf im Lidl in Wetzikon eine böse Überraschung.
Foto: Google Street View
Sandra Gerber

Wer kennt es nicht? Kurz vor Weihnachten noch einkaufen, damit über die Feiertage alles Nötige im Haus ist. Diese Idee hatte auch ein Blick-Leser, der deshalb am 23. Dezember mit seiner Familie im Lidl in Wetzikon ZH seinen Einkauf getätigt hat. 

Doch dann der Schock: Der gesamte Weihnachtseinkauf wurde der Familie zweimal abgebucht! Auf Nachfrage in der Filiale erfuhr der Leser, dass dies an dem Tag mehrfach vorgekommen sei. Man sei aber vom Vertrieb aus nicht berechtigt, die doppelte Abbuchung auszuzahlen, weder als Wertgutschein noch als Bargeld. Im Schreiben wird auf die Kundenhotline verwiesen.

Der Leser ist entsetzt: «Wir finden das sehr belastend, zumal es um viel Geld geht für uns als Familie.» 

Eines von acht Kartenzahlungsmitteln betroffen

Auf Anfrage von Blick bestätigt Vanessa Meireles, Mediensprecherin von Lidl Schweiz, den Vorfall: «Aufgrund einer Störung beim Zahlungsdienstleister wurden einige Kunden in einigen Filialen bei Kartenzahlungen am 23. Dezember 2023 doppelt belastet. Betroffen war eines von acht Kartenzahlungsmitteln.» Am 23. Dezember dürfte das also Hunderte Einkäufe betreffen.

Gleichzeitig erklärt sie, dass die Doppelbelastungen durch interne Kontrollprozesse beim Zahlungsdienstleister erkannt wurden. «Die Gutschriften erfolgen automatisch in den nächsten 2 bis 3 Tagen», so Meireles.

Daraus geht hervor, dass die Antwort der Filiale für ein Missverständnis gesorgt hat. Nur weil die Filiale selbst keine Rückerstattung vornehmen kann, heisst das nicht, dass die betroffenen Kunden ihr Geld nicht zurückbekommen. Denn für die Gutschriften ist nicht die Filiale, sondern der Zahlungsdienstleister zuständig.

«Wir bedauern die dadurch entstanden Unannehmlichkeiten bei den betroffenen Kundinnen und Kunden», fügt die Sprecherin hinzu. 

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