Auf einen Blick
- Sugus-Häuser: Vermieterin verbietet Protestplakate und droht mit Kündigung
- Mieterverband bestätigt: Vermieter dürfen Protestplakate grundsätzlich verbieten
- 105 Parteien müssen die Sugus-Häuser bis Ende September verlassen
Seit Wochen sorgt die Massenkündigung in den Sugus-Häusern im Zürcher Kreis 5 für Schlagzeilen. Beinahe täglich überschlagen sich die Ereignisse: Mal wird der Verwalter verhaftet, dann zeigt sich die Eigentümerin Regina Bachmann überraschend verkaufsbereit und plötzlich gilt auch noch ein neues Kündigungsdatum. Bei den Mieterinnen und Mietern herrscht mittlerweile nur noch Verwirrung. Die neueste Posse im Kündigungseklat: Bachmann verlangt von den Bewohnern, Protestplakate, die sie seit der Hiobsbotschaft an Balkonen und Hauswänden angebracht haben, zu entfernen. Andernfalls droht die Erbin mit einer «ausserterminlichen Kündigung».
Darf ein Vermieter das Aufhängen von Protestplakaten verbieten? Ja, macht Walter Angst, Leiter Kommunikation beim Mieterinnen- und Mieterverband Zürich, auf Blick-Anfrage deutlich. Angesprochen auf Bachmann, sagt er: «Sie darf grundsätzlich Demoplakate verbieten.» Die in bunten Buchstaben verfassten Banner mit Worten wie «Sugus bleibt Heimat», «Zuhause» oder «Wir Kinder wollen bleiben» müssen also abgenommen werden, sonst drohen ernsthafte Konsequenzen.
Protestplakate sind Regina Bachmann ein Dorn im Auge
Bachmann hatte in einem Schreiben «eine Verletzung der Nutzungsrechte» angemahnt. Angst ordnet ein: «Protestplakate kann man als Verletzung der Nutzungsrechte ansehen. Ausserhalb der Wohnung darf nichts aufgehängt werden.» Vermieter könnten selbst bei Blumentöpfen auf dem Balkon durchsetzen, dass diese entfernt werden müssen. Den Mieterinnen und Mietern der Sugus-Häuser rät er, «bei dieser Vermieterin keine Risiken einzugehen». Er schliesst nicht aus, dass Bachmann bis zur Kündigung gehen würde.
Die Möglichkeit auf eine ausserordentliche Kündigung spielt der Geschäftsfrau in die Hände. «Man kann mit einer Frist von 30 Tagen auf das nächste Monatsende kündigen», erläutert der Mietrechtsexperte. Ob diese geschützt würde, ist offen. Eine Anfechtung ist zwar möglich, die Aussichten auf Erfolg aber gering. Der Weg für die von der Herzlos-Vermieterin geplante «umfassende Kernsanierung» wäre wahrscheinlich frei.
105 Parteien müssen Sugus-Häuser verlassen
Will Bachmann die Mieterinnen und Mieter mit diesem Trick schneller aus den Wohnungen verscheuchen? Unklar.
Zuletzt hatte die Millionenerbin die Kündigung auf Ende September statt März geändert. 105 Parteien müssen ihr Zuhause bis dahin verlassen haben. Sie würden am liebsten einfach bleiben. Grosse Hoffnung darauf, dass es ein Happy End gibt, macht die neue Drohung von Bachmann nicht.