Es war laut, staubig und soll jede Menge Kunden vergrault haben. Während die Universitätsstrasse im Zürcher Kreis 6 im Jahr 2018 saniert wurde und gleichzeitig auch noch eine neue Tramhaltestelle gebaut wurde, kochte ein Bäcker vor Wut. Monat für Monat gingen seine Zahlen zurück.
Der Verlust: mehr als 170'000 Franken. Das Geld will der Bäcker jetzt wieder haben. Darum meldete er sich beim zuständigen Tiefbauamt und stellte im Januar 2019 einen entsprechenden Antrag. Doch die Behörde wimmelt ihn ab. «Uns wurde erklärt, so eine Umsatzeinbusse gehöre zum normalen Geschäftsrisiko einer Bäckerei», sagt der Unternehmer zum «Tages-Anzeiger».
Er soll Prozesskosten von 8000 Franken zahlen
Er gab aber nicht so schnell auf. Die Baustelle sei schlimmer als Corona für sein Geschäft gewesen. Besonders ärgert ihn, dass er nicht vorab informiert worden war. «Doch vor dem Start hat niemand mit uns das Gespräch gesucht, um zu schauen, wie wir am besten aneinander vorbeikommen.»
Auch die Schätzungskommission und das kantonale Verwaltungsgericht entschieden gegen ihn. Das Gericht erkannte zwar den finanziellen Schaden an, sah die Beeinträchtigung durch die Baustelle jedoch als nicht gravierend genug für eine Entschädigung. Stattdessen bekam der Bäcker die Gebühren für die Prozesse auferlegt. Satte 8000 Franken.
«Etwas mehr Rücksichtnahme»
Der Zürcher will sich aber nicht geschlagen geben und geht nun vor Bundesgericht. Er hofft, damit eine Grundsatzentscheidung zu erwirken, die die Position der Gewerbetreibenden in Zukunft stärkt.
«Wir argumentieren vor Bundesgericht, dass es nicht gehe, Effizienzgewinne auf Kosten der Nachbarn zu erwirtschaften und diese nicht zu entschädigen», so der Bäcker zum «Tages-Anzeiger». «Etwas mehr Rücksichtnahme auf unseren laufenden Betrieb hätte ich mir auch seitens der Stadt gewünscht.» (jmh)