Für die Zürcher Regierung liegt keine Verletzung der Abstimmungsfreiheit vor. Sie lässt das Referendumskomitee «Nein zum Pistenausbau» abblitzen und hat am Donnerstag dessen Einsprache gegen die Gestaltung der Abstimmungszeitung abgewiesen.
Die Abstimmungszeitung wird damit nicht neu gedruckt. Die Staatskanzlei habe dem Nein-Komitee zuvor mehrmals die Frist verlängert, damit dieses Text und Grafiken habe überarbeiten können. Trotzdem habe es «keine Einigung» gegeben.
Grafiken sollen unwahre Aussagen enthalten haben
Konkret ging es darum, dass die eingereichten Grafiken aus Sicht der Regierung unwahre Aussagen enthielten. Diese Grafiken wurden schliesslich nicht in die Abstimmungszeitung aufgenommen.
Auch beim Text gab es Unstimmigkeiten. Eine letzte Version, die vom Nein-Komitee eingesandt wurde, traf gemäss Angaben des Regierungsrates schliesslich zu spät bei der Staatskanzlei ein.
Das Nein-Komitee kritisierte, dass der Regierungsrat die Argumente gegen die Pistenverlängerung «ohne Rücksprache geändert und gekürzt» habe. Mit der Beschwerde forderte das Komitee, dass die Zeitung geändert und neu gedruckt werde.
Pisten-Gegner können Urteil weiterziehen
Vergangene Woche hatte der Regierungsrat bereits ein Gesuch der Pisten-Gegner um vorsorgliche Massnahmen abgewiesen. Sie wollten damit erreichen, dass das Verschicken der Abstimmungszeitung sofort gestoppt wird. Die Unterlagen waren da jedoch bereits gedruckt und an die Gemeinden und Logistikpartner ausgeliefert.
Dem Regierungsrat ging das Gesuch aber auch deshalb zu weit, weil die Berichte zu allen Abstimmungsvorlagen von einem Stopp betroffen gewesen wären. Die Stimmberechtigten entscheiden am 3. März nicht nur über die Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich, sondern auch über die Ufer-Initiative für einen Seeuferweg, die Anti-Chaoten-Initiative und eine Verfassungsänderung.
Die Pisten-Gegner können den Entscheid des Regierungsrates allerdings noch ans Verwaltungsgericht weiterziehen. (SDA)