Die Bürgerorganisationen der Pistenverlängerung des Flughafen Zürichs erhielten unerwartete Post. Ein Brief der Zürcher Regierung flatterte in deren Briefkästen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Der Inhalt: brisant.
Darin werden die Organisationen aufgefordert, offenzulegen, welche ihrer Mitglieder sich gegen die Pistenverlängerung stellen – insbesondere solche, die beim Kanton Zürich angestellt sind. Gezeichnet wurde der Brief von der Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh (65, FDP).
Brief basiert auf Anfrage von Bürgerlichen
Stein des Anstosses: Eine Anfrage dreier bürgerlicher, flughafenfreundlicher Kantonsräte an die Regierung. Sie ist eine direkte Reaktion auf die Spendenaffäre des Flughafens: Der Flughafen Zürich hat über Jahre hinweg Parteien mit Geld unterstützt.
Mit ihrem Vorstoss wollen die Bürgerlichen laut «Tages-Anzeiger» den Spiess umkehren. Und in Erfahrung bringen, wie es um die Finanzierung der flughafenkritischen Organisationen steht.
Weil die Regierung nicht auf alle Fragen Antworten hat, hat sie darum sämtliche Interessensorganisationen, die mit dem Flughafen zu tun haben, angeschrieben. Eine der darin gestellten Fragen lautet: «Treten Personen, die im Dienste des Kantons Zürich stehen und diesem daher eine Treuepflicht schulden, öffentlich mit Positionen auf, die der Position des Kantons Zürich, vertreten durch den Regierungsrat, entgegenstehen?»
«Erinnert an Nordkorea»
Heisst konkret: Personen, die beim Kanton Zürich arbeiten und sich privat gegen Fluglärm engagieren, könnten bald auf einer Liste der Behörden landen. Nur: Kaum eine Organisation wird ihre Mitglieder gegen deren Willen an den Pranger stellen. Denn die Aufforderung aus der Volkswirtschaftsdiretion komme bei den Pistenverlängerungsgegnern gar nicht gut an, schreibt der «Tages-Anzeiger».
Der Verein Fair in Air etwa betitelt den Brief als «inquisitorisches Schreiben». Walker Späh verlange damit indirekt, dass Personen im öffentlichen Dienst als Privatpersonen ihre eigene Position für mehr Luftverkehr und mehr Gesundheits-, Lärm- und Umweltschaden mittragen müssten. Dies erinnere an Nordkorea.
Kantonale Angestellte dürfen sich politisch exponieren
Das Personalrecht sieht vor, dass sich kantonale Angestellte politisch exponieren dürfen, solange ihre Positionen nicht extremistisch sind und die Treue- und Sorgfaltspflicht nicht verletzen.
Volkswirtschaftsdirektorin Walker Späh selbst hat sich zum Brief bislang nicht geäussert. (oco)