Streit in Hausen am Albis um soziale Stiftung für ältere Menschen
Gemeinderäte verkaufen Haus an Gemeinderätin – unter der Hand

Skandal um die Widmer-Frick-Stiftung aus Hausen am Albis ZH: Ein Immobilienverkauf wirft einen Schatten auf die soziale Traditionseinrichtung. Einwohner beklagen dubiose Geschäfte und mangelnde Transparenz im Stiftungsrat.
Publiziert: 03.07.2024 um 00:02 Uhr
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Aktualisiert: 03.07.2024 um 14:02 Uhr
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Hans Binzegger (82) möchte endlich Antworten erhalten und wirft dem Stiftungsrat der «Widmer Frick Stiftung» aus Hausen am Albis Mauschelei vor. Diese weigert sich, den Verkaufspreis einer stiftungseigenen Immobilie zu kommunizieren.
Foto: Philippe Rossier

Eine Hand wäscht die andere. Was bereits im antiken Rom galt, hat bis heute seine Gültigkeit. Weshalb das geflügelte Wort überhaupt entstand, zeigt sich aktuell in der Zürcher Gemeinde Hausen am Albis. Doch: Was ist geschehen?

Die ortsansässige Widmer-Frick-Stiftung verkauft unter der Hand ein Haus aus ihrem Besitz an die Immobilienfirma einer Hausener Gemeinderätin. So weit, so normal. Das Problem: Der Stiftungsrat, der für den Verkauf verantwortlich ist, besteht ausschliesslich aus Gemeinderatskollegen der Käuferin. Das Haus wird ohne Gegenangebote unter der Hand verkauft. Die Öffentlichkeit erfährt nur davon, weil aus der Bevölkerung kritische Nachfragen kommen. Trotzdem: Weder Verkaufspreis noch die Umstände des dubiosen Deals werden öffentlich gemacht.

Witwe spendete Erbe an die Gemeinde

Die Witwe Widmer-Frick, Ehefrau eines Industriellen, gründete – in Ermangelung von Erben – in den 1960er-Jahren eine soziale Stiftung, die ältere Menschen zu Hause pflegen sollte. Als Stiftungsvermögen brachte sie vor ihrem Tod drei Häuser ein. Die Mieteinnahmen finanzierten eine Krankenschwester, die Betagte zu Hause pflegte; quasi ein Vorläufer der Spitex.

Viele Fragezeichen bei der Stiftungsführung

Wie allerdings mit dem Vermögen der Stiftung aktuell umgegangen wird, wirft Fragen auf. Nicht zuletzt beim ehemaligen Hausener Gemeinderat Hans Binzegger (82): «In letzter Zeit kam es zu einigen Ungereimtheiten, auf die ich gerne eine Antwort hätte. Die Stiftung gibt dazu aber keinerlei Informationen preis.»

Hintergrund: Der Stiftungsrat besteht – wie von der Gründerin vorgesehen – ausschliesslich aus drei Behördenmitgliedern, die von Amtes wegen Einsitz nehmen müssen: Dem Gemeindepräsidenten, der Sozialreferentin und dem Gemeindeschreiber, der gleichzeitig als Stiftungspräsident fungiert.

Vorwurf der Vetternwirtschaft

Dieser Stiftungsrat verkaufte die Immobilie an die Immobilienfirma der Vorsteherin «Finanzen und Liegenschaften» der Gemeinde, Beatrice Sommerauer Nägelin, die ausgerechnet die Nachbarin des betreffenden Gebäudes ist. Ohne Ausschreibung, ohne öffentliche Kommunikation, ohne konkrete Zahlen. Die Gemeinderätin trat bei den Verhandlungen zwar in Ausstand, ihr Ehepartner führte die Verkaufsgespräche, ist aber dennoch zur Hälfte an der Firma beteiligt.

Ohne Binzeggers Intervention wäre die Geschichte wohl nie ans Licht gekommen. Er kritisiert den Verkauf, aber auch die mangelnde Kommunikation scharf: «Eigentlich möchte ich kein Ungemach provozieren», versichert er, «ich will nur, dass die Öffentlichkeit erfährt, unter welchen Umständen die Verkäufe getätigt wurden.»

Null Transparenz

Ein Blick auf die Stiftung verrät schnell, dass diese selten nach aussen kommuniziert. Transparenz? Fehlanzeige! Die Stiftung verfügt nicht einmal über eine Webseite. Und das trotz Behördennähe und sozialem Zweck der Stiftung.

Georg von Schnurbein ist Professor für Stiftungsmanagement an der Universität Basel. Er sagt auf Blick-Anfrage: «Eine transparente Kommunikation ist für soziale Stiftungen elementar, besonders wenn es sich um behördennahe Stiftungen handelt.» Dass die Stiftung nicht einmal über eine Website verfüge, sei unüblich. «Eine proaktive Kommunikation sollte stattfinden», so von Schnurbein. Vieles sei ohnehin im «Swiss Foundation Code» geregelt.

Stiftungsleitplanken ignoriert

Schnurbein kritisiert den Verkauf des erwähnten Gebäudes: «Der Verkauf ist problematisch. Eine Immobilie aus dem Stiftungsvermögen ohne Gegenangebote zu verkaufen, ist fahrlässig», schliesslich sei man als Stiftungsrat verpflichtet, bei einem Verkauf des Stiftungsvermögens den bestmöglichen Preis zu erzielen. «Ohne öffentliche Ausschreibung oder Gegenangebote weiss man nicht, ob tatsächlich der bestmögliche Preis erzielt wurde», gibt er zu bedenken.

Der Stiftungsratspräsident und Gemeindeschreiber von Hausen, Christoph Rohner, möchte gegenüber Blick trotz mehrmaliger Nachfragen keine Stellungnahme abgeben, ebenso gibt es keine Rückmeldung vom Hausener Gemeinderat. Der Bezirksrat, der als Aufsichtsgremium fungiert, lässt sich folgendermassen zitieren: «Der Bezirksrat Affoltern sieht keine Notwendigkeit, in dieser Angelegenheit aufsichtsrechtlich einzuschreiten. Eine Ausstandsproblematik ist nicht ersichtlich.»

Bei Professor von Schnurbein klingt dies anders. Ohnehin sieht er die Stiftungsaufsicht bei Bezirksräten am falschen Ort: «Diese sollte eigentlich kantonal geregelt werden.» Einerseits wegen der juristischen Expertise, andererseits wegen der Nähe zu den regionalen Gegebenheiten.

Hans Binzegger betont: «Es geht mir nur um Transparenz! Die Einwohner haben ein Recht darauf, zu erfahren, was hinter dem Verkauf steckt.»

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